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für die OberamtS-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Im Verlag der- Vische r.'sch e n Bnchdruckerei.

Nro. 37 .' Freitag den 8. Mai 1829..

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Nagold. Freudenstadt. fWohnsteuer.j Auf eine bei dem K. Ministerium des Innern gemachte Anfrage, wegen Entrichtung der Wohn- steuer von solchen Personen, die im Laufe des Verwaltungs - Jahres ihren Wohnsitz verändern,, hak sich die höch­ste Stelle dahin ausgesprochen, daß der Anfang des Rechnungs-Jahres der entscheidende Zeitpunkt für die Zahlungs-Verbindlichkeit der Wohn- steuer auf das ganze Jahr seyn solle, welches hiemit den sämmtlichen Ge- meinderäthen und deren Verwaltungs- Beamten zur Nachachtung dient.

Den 1. Mai 1829.

Die K. Oberämter«.

Obera.nt Nagold..

Berneck. sGeld zum Ausleihen.f Bei der Stiftungspffege. Berneck liegen 480 ff. Capital zum Ausleihen gegen Zfache gerichtliche Versicherung bereit,.

welche wo möglich in Einer Summe angelegt werden sollen.- Den 6. Mai 1829.

K. Obcramt Nagold.

Hutz e n b a ch, Oberamtsgerichts- Bezirks Freudenstatzt. sGlaubiger- und Schuldner - Aufrufs Zu Rich­tigstellung- des Verlassenschafts-Jnvsn- tars weil. Jakob Bühler, gewesenen Maurers, werden dessen Gläubiger, und diejenige, welche anderweite namentlich Bürgschaft - Forderungen zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb Zo Tagen bei dem Schultheißenamte gehörig darzu- thun,-indem außerdcme auf ihre Be­friedigung oder- Sicherstellung von Amtswegen keine Rücksicht genommen werden, mithin ihnen alsdann nur die Verfolgung des in- dem Pfand - Ge­setze Art. 40 vorbehaltenen beschränke ten Absonderungs - Rechts übrig blei­ben würde.

Zugleich werden aber auch die Schuldner des Bühler aufgerufen, ihre Schuldigkeiten, inner, gleicher Zeit