Taglöhners Michael Pfau zu Reiner» zau werden alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldncr verbürgt haben, hiemit aufgerufen, ihre Ansprüche, und deren etwaige Vorzugs-Rechte,
Montag den LZten April, Vormittags 9 Uhr, ln dem dortigen Wirthshause auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- und Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tag- fahrt ausführen würde, wird, soweit solche nicht schon durch die Gerichts- Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations-Verhandlung auözu- sprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen werden. Von denjenigen Gläubigern aber, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen werden , daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Freudenstadt den 10. März 1829.
K. Oberamtsgericht.
Weinland.
Reinerzau. sGüter-Verkauf.^ Vorermeldter Schulden - Liquidation vorangängig wird
Montag den Zosten März, Vormittags 9 Uhr, ebenfalls im Wirthshaus zu Reiner-
zau der Pfauische Güter - Verkauf, bestehend in
1 zweistockigten Wohnhaus, sammt Stallung,
I. Morgen Wildfeld, und
L Morgen, i Viertel Wiesen, vorgenommen werden.
Freudenstadt den 10. März 1829« K. Oberamtsgericht. Weinland.
Lombach, Oberamts Freuden- stadt. sGläubiger-Vorladung.^ In der rechtskräftig erkannten Gantsache über die Verlassenschaft der weil. j,Anna Maria geb. Roth, Wittwe des Andreas Bühler dahier, ist zur Schul- dcn-Liquidation, womit ein Vergleichs- Versuch verbunden wird, Tagfahrt auf Freitag
den Losten März d. I. anberaumt.
Die Gläubiger der Bühlcrin we» den daher vorgeladen, an dem gedachten Tage
Vormittags 9 Uhr, in dem Wirthshause des Matthäus Stein in Lombach entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch vor oder bei der Liquidation schriftliche Recesse einzureichen, ihre Forderungen und deren Vorzugsrechte unter Vorlegung der Original - Dokument» zu erweisen, und sich über einen Vergleich , so wie über Genehmigung des Fahrniß-Verkaufes und der Aufstellung des Güterpflegers zu erklären.