— 8S —
liebig wahrzustehmen gehabt, wie nachla- ßig sich der größere The»! der Gütcrbcsitzer ,n Ausrottung der so schädlichen Raupen und ihrer Neper bezeugen, und man hat veßwegen schon im verflossenen Jahr die Ortsvorsteher beauftragt, ihren Bürgerschaften die dießfallr nökhige Auflage zu machen, jedoch ohne dadurch ein allgemein günstiges Resultat erlangt zu haben.
. DaS K. Obcramt sieht sich daher Veranlaßt, die Ortsvorstcher abermals zu beauftragen. jedem ihrer Güterbesitzendcil Krtsangchörigen die Vertilgung der Raupen-Nester, und Ausrottung der Raupen bei jetzig schicklicher JahrSzcit nochmal» zu aufertcgen, die Feldschützen mit pflicht- mäßiger Nachvisitation zu befehligen, und jeden Nichtbesolger des Gebot» dem Obcramt anzuzeigen, um denselben unnachsicht- lich mit der bestimmten Strafe von 2 kleine Freveln zu belegen, wovon dem Delator '/.tel gebührt.
DaS K. Oberamt wird gelegenheitlich seiner Amtsrcisen sich Ueberzeugung verschaffen. ob die Ortsvorsteher hierin« ihre Schuldigkeit gethan haben, und jeden der sich hierüber nicht ausweisen kann, mit einer Strafe von 4 Reichs - Thalern belegen.
Den y. März 1329.
K. Oberamt.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. sAu sämmt- llche Orts-Vorstehers Da nunmehr wieder die Zeit heranrückt, zu welcher die Arbeit an den Wegen zu begin, nen, der Baumsatz nach Vorschrift zu ergänzen, wie auch Schranken, Wegweiser, Ortstafeln auszubessern, Gräben und Dohlen zu öffnen und Hecken zu stutzen sind; so sieht man sich, unter Beziehung auf die frühere Weisungen,
veranlaßt, die Ortsvorstände hiemit aufzufordern: diesen — hei ihnen vorliegenden — resp. Arbeits - Fortse. tzungen, Vollendungen und Repara» tionen mit Eifer und Ernst sich als« bald nach Zulassung der Witterung, nach erhaltener Anleitung, zu unterziehen. Auch hegt man zu den Orts- Vorständen die Erwartung, daß fle die gehörige Sorge für Vertilgung der Raupen-Nester von den Bäumen tragen.
Den 11. März 1829.
K. Oberamt.
Obcramt Herrenberg.
Herren berg. Die Wittw» des Aeselm Landenbergers von Obern» dvrf, deren Aufenthalts-Ort gegen« wärtig nicht bekannt ist, die sich aber gewöhnlich in einem Orte des Ober» amts Horb, Freudenstadt oder Na« gold aufhält, wird aufgefordert, sich zu weiterer Untersuchung ihrer Heb, Math Verhältnisse in Bälde hier ein» zufinden.
Die betreffenden Polizei - Behör« den werden ersucht, dieß der Landen» bergerin zu eröffnen.
Den 9. März 1829.
K. Oberamt.
Schliz.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Rein « rzau. In dem ober» amtsgerichtlich-erkannten Gauut de»