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Schulmei.
Morgen.
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i Wunder häufige»
Intelligenz-Blau
für die Oberamts» Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckcrei.-
Nro. 4. Dienstag den iZ. Januar 1829.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Horb. Die Lieferung der zu dem Bronnen- «vcseir der Stadt Stuttgart, auf das Rechnungs-Jahr 18^/-» benbthigten 400 Teichel wird Donnerstag den 29. Janr. 1829 Vormittags io Uhr, auf dem R:thhai.iS zu Stuttgart in Abstreich gebracht.
Dieselben mäßen als Stämme, und zwar in
60. fünfzigern 60. Vierzigern 35 . dreißigern
gelirfert werden, und von reinforche- nem Holze seyn.
Die Ortsvorsteher haben dieß ihren Amts-Untergebenen zu eröffnen. Den 'ii. Janr. 1829.
Die K. Oberämter.
Kameralamr DornstetLen.
Dvrnstetten. sLrlaß an sämmt- liche Ortsvorsteher des Kamera!-Be- jirks.j Bei dem nun größtenteils
vorgenommenen Einzug der sogenannten Martini-Gefälle hat der Kameral- Bcamtk den Gcfällpflkchtigen zur Ab» losung der Gefälle Vorschläge gemacht, hiezu aber meistens dcßwegen keine Bereitwilligkeit gefunden, weil sich der einzelne nicht aussprechen wollte, und die ganze Gemeinde nicht versammelt war.
Das Kameralamt findet sich nun veranlaßt, den Ortsvorstehern aufzugeben, ihre Gemeinden mit den aus der Ablösung der Gefälle für sie entspringenden Vorthelle wiederholt bekannt zu machen, und diejenige, welche sich zur Ablösung entschließen werden, dem Kameralamt nah'.Haft zu machen.
Nach dem Gesetz vom 20. Jun. 1821 Staats- und Regierungs-Blatt von 1821. Seite 027. dürfen die Gefälle bis zu dem Betrag von 10 fi. Mit dem zwanzigfachen Betrag abgelöst werden.
Den 9. Januar 1829.
K. Kameralamt.
M 0 e g l i n g.