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v. 1VZ- tt.

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Int e l l i g e n

, Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 2. Dienstag den 6. Januar 1829.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Nagold. Freuden stad t. Sämmrliche Vorsteher derjenigen Ge­meinden, welche in Rücksicht des Be- legens der Stritten dem Beschälplat- ten-Bezirke Horb und Herrenberg zu- getheilt sind, werden andurch benach­richtigt, daß am

Donnerstag den 12. Febr. 1829 die Regulirung des Bischal - Wesens ju Horb lind am Samstag den I4ten Febr. 1829 das gleiche Geschäft zu Herrenberg vorgenommen wird.

Welcher Pferdebesitzer daher Lust hat, seine Stutte belegen zu lassen, muß sich an diesen Tagen an Ort und Stelle einfinden und einzeichnen lassen, weil nachher durchaus kein Pferd mehr zum Belegen angenommen wird.

. Längstens bis zum isten Febr. d. I. sind die vorgeschriebenen Vcr-. zeichnisss über die zum Belegen be­stimmten Stutten dem K. Oberamt Nagold und Frcudcnstadt durch die Qrtsvorsteher zu übergeben.

Dicß ist sämmtlichen Gcmeindc- Aiigehbrigen Pferde - Besitzern zu er­öffnen. Den 29. Dccbr. i82tz.

Die K. Oberämter.

Nagold. Fre u den stad t. s'An sämmtl. Ortsvorstände.^ Unter Hin­weisung auf den Erlaß vom Z. Novbr. 1826 hat das Oberamt die Einlei­tung getroffen, daß die bisher mo­natlich zu erstatten gewesene Casscn- Berichte der Gemeinde-, Stiftungs­und Ausstands - Pfleger künftig nur alle Jahr, und zwar je den 1. April, den r. Juli, den 1. Oktober und den 1 Januar, für das verstoße­ne '/j Jahr zu fertigen und dem Ober­amt vorzulegen sind.

Hiebei wird noch bemerkt, daß auf den Fall in der Cassc ein mit den sonstigen Vermögens-Umständen derselben in keinem Verhältniß ste­hender Cassen - Vvrrath vorgefunoen wird, jedesmal am Schluß des Cas- sen-Berichts die Ursache dieses bedeu­tenden Cassen-Vorraths anzugebcn ist.

Hiernach ist nun aus den isten