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v. 1VZ- tt.
für die Oberamts-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Int e l l i g e n
, Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 2. Dienstag den 6. Januar 1829.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Nagold. Freuden stad t. Sämmrliche Vorsteher derjenigen Gemeinden, welche in Rücksicht des Be- legens der Stritten dem Beschälplat- ten-Bezirke Horb und Herrenberg zu- getheilt sind, werden andurch benachrichtigt, daß am
Donnerstag den 12. Febr. 1829 die Regulirung des Bischal - Wesens ju Horb lind am Samstag den I4ten Febr. 1829 das gleiche Geschäft zu Herrenberg vorgenommen wird.
Welcher Pferdebesitzer daher Lust hat, seine Stutte belegen zu lassen, muß sich an diesen Tagen an Ort und Stelle einfinden und einzeichnen lassen, weil nachher durchaus kein Pferd mehr zum Belegen angenommen wird.
. Längstens bis zum isten Febr. d. I. sind die vorgeschriebenen Vcr-. zeichnisss über die zum Belegen bestimmten Stutten dem K. Oberamt Nagold und Frcudcnstadt durch die Qrtsvorsteher zu übergeben.
Dicß ist sämmtlichen Gcmeindc- Aiigehbrigen Pferde - Besitzern zu eröffnen. Den 29. Dccbr. i82tz.
Die K. Oberämter.
Nagold. Fre u den stad t. s'An sämmtl. Ortsvorstände.^ Unter Hinweisung auf den Erlaß vom Z. Novbr. 1826 hat das Oberamt die Einleitung getroffen, daß die — bisher monatlich zu erstatten gewesene Casscn- Berichte der Gemeinde-, Stiftungsund Ausstands - Pfleger künftig nur alle Jahr, und zwar je den 1. April, den r. Juli, den 1. Oktober und den 1 Januar, für das verstoßene '/j Jahr zu fertigen und dem Oberamt vorzulegen sind.
Hiebei wird noch bemerkt, daß — auf den Fall in der Cassc ein mit den sonstigen Vermögens-Umständen derselben in keinem Verhältniß stehender Cassen - Vvrrath vorgefunoen wird, jedesmal am Schluß des Cas- sen-Berichts die Ursache dieses bedeutenden Cassen-Vorraths anzugebcn ist.
Hiernach ist nun aus den isten