Beilage 'zum Intelligenz

Nro. AZ.' Freitag den 2t. November 1838. '

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oöecamr Nagold.

Nagold. Ungeachtet die Orts- Vorsteher und Gemeindcräthe schon öf­ters durch das K. Oberamt ermahnt worden sind, die Regierungs - Blättcr fleißig zu lesen, und sich genau nach dem Jnnhalt der in denselben ent­haltenen höchsten Anordnungen und Gesetze zu richten, so geschieht es den» noch häufig, daß die Geburts-Briefe, und die zu Erlangung eines oberamt­lichen Heimaths-Scheins erforderlichen Gemeinderaths-Zeugnisse, nicht in der vorgeschriebenen Form (Reg.-Bl. 1828 Nro. 28 Seite 222. Reg.-Bl. 1828 Nro. 36 Seite 5 10 2) ausge­stellt auch andere Vorschriften vie­lerlei Art nicht befolgt werden, wo­durch der regelmäßige Geschäftsgang sehr erschwert, und die Unterthanen mit unnützer Mühe, Zeit-Aufwand, Auf­enthalt und Kosten geplagt werden.

Das K. Oberamt sieht sich daher veranlaßt, hiemit zu erklären, daß in Zukunft jedes in unrichtiger Form ausgestellte Urkund eines Gemeinde- raths oder Ortsvorstchers nicht nu-r zur unentgeldlichen Umänderung dem Ortsvorsicher zurückgegeben sondern auch der betreffende Ortsvorsicher an­

gehalten werden wird, den Leuten, die durch seine Nachläßigkeit entweder mit unnützem Gang, Zeitaufwand, Kosten und Mühe belästiget worden sind, ei­ne angemessene Entschädigung zu be­zahlen.

So hat man auch wahr nehmen mäßen, daß, der Vorschrift zuwider, die ansgestellten Geburts-Briefe nicht immer im Gemeinderaths - Protokoll eingetragen, und bei auszristellenden Prädikats-Zeugnissen nicht immer der Commun-Ordnung n. Cap. 20.Abfch. ß. L und der K. Verordnung vom igten März 1807 (Reg-Bl. Seite 49) gemäß, abgestimmt wird: gleichfalls, daß gemeinderäthliche Zeug­nisse öfters ausgestellt werden, ohne vorher nach Vorschrift der K. Ver­ordnungen vom 2osten Jul. 1810. (Reg.-Bl. Nro. 82) und isten April 1812 (Reg.-Bl. Nro. 15 ) die ober­amtliche Erlaubniß hiezu, eingcholt zu haben.

Wenn diese Fälle irgend wieder Vorkommen, folgt nachdrückliche Rüge.

Hienach rc.

Nagold den 20. Novbr. 1828.

K. Oberamt.

Enges.

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