Beilage zum Jnrelljgenz-Blarr
Nro. § 5 . Freitag den Li. November-182K.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. Ungeachtet die Ortsvorsteher und Gememderäthe schon öfters durch das K. Oberamt ermahnt worden sind, die Regierungs-^ Blatter- fleißig zu lesen, und sich genau nach dem Innhalt der in denselben enthaltenen höchsten Anordnungen und Gesetze zu richten, so geschieht es den» noch häufig, daß die Geburts-Briefe, und die zu Erlangung eines oberamt- lichen Heimaths-Scheins erforderlichen Gemeinderaths-Zeugnisse, nicht in der vorgeschriebcnen Form (Reg.-Bl. 18LK Nro. 26 Seite 202. Reg.«Bl. 182Z Nro. 36 Seite Sio aä 2) ausgestellt — auch andere Vorschriften vielerlei Art nicht befolgt werden, wodurch der regelmäßige Geschäftsgang sehr erschwert, und die Unterthanen mit unnützer Mühe, Zeit-Aufwand, Aufenthalt und Kosten geplagt werden.
Das K. Oberamt sieht sich daher veranlaßt, hiemit zu erklären, daß in Zukunft jedes, in unrichtiger Form ausgestellte Urkund eines Gemeinderaths oder Ortsvorstehers nicht nur zur unentgeldlichen Umänderung dem Ortsvorsteher zurückgegeben — sondern auch der betreffende Ortsvorsteher am
gehalten werden wird, den Leuten, die durch seine Nachläßigkeit entweder mit unnützem Gang, Zeitaufwand, Kosten und Mühe belästiget worden sind, eine angemessene Entschädigung zu ber zahlen.
So hat man auch wahrnehmen mäßen, daß, der Vorschrift zuwider, die ausgestellten Geburts-Briefe nicht immer im Gemeinderaths - Protokoll eingetragen, und bei auszustellenden Prädikats-Zeugnissen nicht immer der Commun-Ordnung 11. Cap. zo.Absch. §. 2 und der K. Verordnung vom igten März 1807 (Reg.-Bl. Seite 49) gemäß, abgestimmt wird; — gleichfalls, daß gemeinderäthliche Zeugnisse öfters ausgestellt werden, obne vorher nach Vorschrift der K. Verordnungen vom 2osten Jul. rtziy. (Reg.-Bl. Nro. Z2) und t stell April 1812 (Reg.-M. Nro. r 5 ) die ober- amtliche Erlaubniß hiezu, eingeholt ztt haben.
Wenn diese Fälle irgend wieder Vorkommen, folgt nachdrückliche Rüge.
Hlenach rc.
Nagokd den so. Novbr. 1828.
K. Oberamt.
Enge l.