Beilage zum Jnrelljgenz-Blarr

Nro. § 5 . Freitag den Li. November-182K.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Ungeachtet die Orts­vorsteher und Gememderäthe schon öf­ters durch das K. Oberamt ermahnt worden sind, die Regierungs-^ Blatter- fleißig zu lesen, und sich genau nach dem Innhalt der in denselben ent­haltenen höchsten Anordnungen und Gesetze zu richten, so geschieht es den» noch häufig, daß die Geburts-Briefe, und die zu Erlangung eines oberamt- lichen Heimaths-Scheins erforderlichen Gemeinderaths-Zeugnisse, nicht in der vorgeschriebcnen Form (Reg.-Bl. 18LK Nro. 26 Seite 202. Reg.«Bl. 182Z Nro. 36 Seite Sio 2) ausge­stellt auch andere Vorschriften vie­lerlei Art nicht befolgt werden, wo­durch der regelmäßige Geschäftsgang sehr erschwert, und die Unterthanen mit unnützer Mühe, Zeit-Aufwand, Auf­enthalt und Kosten geplagt werden.

Das K. Oberamt sieht sich daher veranlaßt, hiemit zu erklären, daß in Zukunft jedes, in unrichtiger Form ausgestellte Urkund eines Gemeinde­raths oder Ortsvorstehers nicht nur zur unentgeldlichen Umänderung dem Ortsvorsteher zurückgegeben sondern auch der betreffende Ortsvorsteher am

gehalten werden wird, den Leuten, die durch seine Nachläßigkeit entweder mit unnützem Gang, Zeitaufwand, Kosten und Mühe belästiget worden sind, ei­ne angemessene Entschädigung zu ber zahlen.

So hat man auch wahrnehmen mäßen, daß, der Vorschrift zuwider, die ausgestellten Geburts-Briefe nicht immer im Gemeinderaths - Protokoll eingetragen, und bei auszustellenden Prädikats-Zeugnissen nicht immer der Commun-Ordnung 11. Cap. zo.Absch. §. 2 und der K. Verordnung vom igten März 1807 (Reg.-Bl. Seite 49) gemäß, abgestimmt wird; gleichfalls, daß gemeinderäthliche Zeug­nisse öfters ausgestellt werden, obne vorher nach Vorschrift der K. Ver­ordnungen vom 2osten Jul. rtziy. (Reg.-Bl. Nro. Z2) und t stell April 1812 (Reg.-M. Nro. r 5 ) die ober- amtliche Erlaubniß hiezu, eingeholt ztt haben.

Wenn diese Fälle irgend wieder Vorkommen, folgt nachdrückliche Rüge.

Hlenach rc.

Nagokd den so. Novbr. 1828.

K. Oberamt.

Enge l.