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' Jntelligenz-Blsttt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold und F r e u d e n s t a d r.

' Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 89. Freitag den 7. November 1828..

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Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberantt Freudenstadt.

Freudenstadt. sAn sämmt- liche OrtS-Vorstände des Oberamts.j Obgleich schon, durch die General- Verordnung vbm roten April 1808 bei Zehen Gulden Strafe verbo­ten ist: mit brennendem Kien, bloßem Lichte, oder angezündeter Tabackspfeife in Ställen, Schemien, Kammern, Bühnen, öder auf der Gasse herum zu laufen, namentlich aber zu dre­schen und Stroh zu schneiden: so hat unterfertigte Stelle doch mit großem Mißfallen vernehmen mäßen, daß die­ses Verbot nicht gehörig beachtet wird; ste steht sich daher veranlaßt, den Orts­vorständen aufm geben, daß ste ihren Amts-Angehörigen berührtes Verbot, unter Hindcutung auf das, durch des­sen Nichtbeobachtung entstehende, Un­glück neuerdings in das Gedächtniß zurückrufcn, und dabei bemcrklich ma­chen, daß Nachvisttationei, durch das Landjäger- und übrige Polizei' Perso­

nal bereits angeordnet seyen, und Ver­bots - Uebertretungen ohne Nachsicht nach der Strenge des Gesetzes geahn­det werden.

.Zv-ben Orts-Vorständen versieht man sich, daß sie, sobald ihnen solche Uebertretungen zur Kenntniß kommen, unvcrweilt Anzeige bei unterfertigter Stelle machen.

Den 5 . Novbr. 1828.

K. Oberamt.

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^ulz. sVerkauf städtischer Mühl- Werke.j Die hiesigen Stadt - Vor­steher haben sich entschlossen, mit den" der Stadt zustehenden Mühlprerken am Donnerstag den 4. Dccbr. d. 2 - Vormittags Z Uhr, auf dem Rathhaus zu Sulz einen Verkaufs-Versuch zu machen.

Dieselbe bestehen in 1 Mahlmühle, mit einem Gcrbgang und 5 Mahlgängen, einer neuen gewölbten, heizbaren Radstube, nebst einer geräumigen Wohnung, mit Stallung;

1 Sägmühlc;

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