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' Jntelligenz-Blsttt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und F r e u d e n s t a d r.
' Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 89. Freitag den 7. November 1828..
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Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberantt Freudenstadt.
Freudenstadt. sAn sämmt- liche OrtS-Vorstände des Oberamts.j Obgleich schon, durch die General- Verordnung vbm roten April 1808 bei Zehen Gulden Strafe verboten ist: mit brennendem Kien, bloßem Lichte, oder angezündeter Tabackspfeife in Ställen, Schemien, Kammern, Bühnen, öder auf der Gasse herum zu laufen, namentlich aber zu dreschen und Stroh zu schneiden: so hat unterfertigte Stelle doch mit großem Mißfallen vernehmen mäßen, daß dieses Verbot nicht gehörig beachtet wird; ste steht sich daher veranlaßt, den Ortsvorständen aufm geben, daß ste ihren Amts-Angehörigen berührtes Verbot, unter Hindcutung auf das, durch dessen Nichtbeobachtung entstehende, Unglück neuerdings in das Gedächtniß zurückrufcn, und dabei bemcrklich machen, daß Nachvisttationei, durch das Landjäger- und übrige Polizei' Perso
nal bereits angeordnet seyen, und Verbots - Uebertretungen ohne Nachsicht nach der Strenge des Gesetzes geahndet werden.
.Zv-ben Orts-Vorständen versieht man sich, daß sie, sobald ihnen solche Uebertretungen zur Kenntniß kommen, unvcrweilt Anzeige bei unterfertigter Stelle machen.
Den 5 . Novbr. 1828.
K. Oberamt.
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^ulz. sVerkauf städtischer Mühl- Werke.j Die hiesigen Stadt - Vorsteher haben sich entschlossen, mit den" der Stadt zustehenden Mühlprerken am Donnerstag den 4. Dccbr. d. 2 - Vormittags Z Uhr, auf dem Rathhaus zu Sulz einen Verkaufs-Versuch zu machen.
Dieselbe bestehen in 1 Mahlmühle, mit einem Gcrbgang und 5 Mahlgängen, einer neuen gewölbten, heizbaren Radstube, nebst einer geräumigen Wohnung, mit Stallung;
1 Sägmühlc;
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