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Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bez irke

Nagold und F r e u d e n f r a ö r.

Im Verlag der V ische r'sch en Buchdruckerei.

Nro. 87. Freirag den Zi. Oktober 1828.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Unter Beziehung auf die K. Verfügung vom Zten Oktober d. I. (Reg.-Bl. 1828 Seite 789. 790 . 79r.) werden die Ortsvorsteher, Raths-Schreiber und beziehungsweise ^ Verwaltungs-Aktuare aufgefordert, die Umlage der Brandschadens - Versiche­rungs-Beiträge in den Gemeinden ihrer Bezirke so bald vorzunehmen, daß die nach dem neuen Formular (Beilage zu Reg.-Bl. 1828 Nro. 64) genauest zu fertigende Urkunde, von jeder Gemeinde unfehlbar am r 5 ten Novbr. d. I. bei K. Oberamt einkommen kann.

Wegen der Kosten dieses und über-. Haupt des ganzen durch die Brand- versicherungs - Anstalt jährlich vorkom­menden Geschäfts, werden die Orts- Vorsteher, Rathsschreiber und Verwak- tungs-Aktuare auf die K. Verfügung vom 9ten Oktober d. I. (Regierungs-

Blatt Seite 791. 792. 79Z.) ver­wiesen.

Nagold den §7. Oktober 1828.

K. Oberamt» Enge l.

Nagold. Unter Beziehung auf den Erlaß des K. Oberamtes vom 2?sten September 1827 (Jntrll.-Bl. 1827 Seite Z19. 020. Z21., so wie auf das den sämmtlichen Verwaltungs- Aktuaren zur Einsicht und Abschrift- nähme mitgetheilte hohe Regierungs- Dekret vom Zten Mai 1828 ( 3 ,206) werden die Verwaltungs-Aktuare ln Kenntniß gesetzt, daß sie die in den Orten ihrer Bezirke auf den isien Jul. 1828 zur Stellung verfallenen Gemeinde- und StiftungS-Rechnun­gen unfehlbar auf die hienach genannt« Termine dem K. Oberamt zur Revi­sion zu übergeben haben; es ist daher die Stellung dieser Rechnungen durch die Verwaltungs-Aktuare und bezie­hungsweise Rechner so zu beschleunigen, daß sie bis zu dem anberaumten Termirr noch die gesetzliche Zeit zur Einsichr