die Hypothek dieser Schuldkapitale nicht in den vormals Oe- srerreichischen Vorlanden befindet, zu einer neuen Liquidation zugelassen seyen, wobei die als liquid anerkannten Forderungen so zu behandelt seyen, als ob sie von der K. Bayerischen Regierung anerkannt worden wären.
Die Besitzer solcher Tirolischen Schuldkapitalien, welche entweder von der K. Baierischen Regierung nicht anerkannt, oder bei der K. Baierischen Liquidations-Kommission nicht angemeldet wurden, werden demnach, in so ferne sich die Hypothek ihrer Schuld- kapitale nicht in den vormals Oester- reichischen Vorlanden befindet, aufgefordert, innerhalb sechs Monaten ihre Original-Schuldbriefe, oder in deren Ermanglung die hierauf sich beziehenden gesetzlichen Amortisations-Urkunden mit einem unterfertigten Verzeichnisse, welches die Nummer der Obligation, das Datum ihrer Ausfertigung den Namen, auf den sie lautet, das Perzenten-Ausmaß und den Kapitals- Betrag zu enthalten, und als Gegenschein zu dienen hat, an die hiefür aufgestellte Schulden - Liquidations- Kommission in Innsbruck gegen eine amtlich gefertigte Empfangs - Bestätigung zu überreichen oder einzusenden.
Die ausgestellten neuen Schuld- Verschreibungen werden Len Gläubigern auf dem Wege, durch welchen die alten Schuld-Urkunden zur Liquidation gebracht worden sind, gegen
Rückstellung des erhaltenen Empfangs- Scheines zugestellet werden.
UebrigenS ist die Liquidations- Kommission angewiesen, bei der gegcn- tig angeordneten Liquidation sich nach den Bestimmungen des Gubernial- Circulare vom 4. August 1822, Z. 2220, und den nachträglich dießfalls erflossenen Vorschriften zu benehmen.
Innsbruck, den 2g. August 1828.
Vom K. K. Guberninm für Tirol und Vorarlberg.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberantt Nagold.
Nagold. Das K. Oberamt hat neulich sammtlichen Ortsvvrstehern eine Kapsel von Pappendeckel zugesen-- det, und es werden nun unter Beziehung auf den Erlaß des K. Oberamtes vom i 5 ten September d. I. (Iutell.-Bl. Nro. 76) die Ortsvorsteher angewiesen, in diesen Kapseln die Regierungs-Blätter, den schwäbischen Merkur, und das Intelligenz- Blatt, bei den Gemeinderaths-Mitgliedern der Reihe nach herumgehen zu lassen. Verfehlungen gegen diese Anordnung werden gerügt.
Den 10. Okt. 1828.
K. Oberamt.
Freuden stad t. sJahrmarkt.Z Von der Königlichen Kreis-Regierung ist die beabsichtigte Wieder-Abhaltung