LZ9

I«t e l l t g c n z - B l a l 1

für die Oberamts. Bezirke

N a g o l d und F r e u d e n s r a d r.

Im Verlag der Vischer'fchen Buchdruckerei.

Nro. 8Z. .Freitag den 17» -Oktober 1828.

Das K. K. G.ubernium Tirol und Vorarlberg hat das nachstehende Cir­culare über die Zulassung der von der K. Bsierischen Regierung entweder nicht liquid befundenen oder bei der­selben nicht an-cweldeten Tirolischen Schulden zur nachträglichen Liquida­tion mit dem Ersuchen mikgetheilt, solches auch durch die diesseitigen öf­fentlichen Blätter bekannt machen zu taffen. Indem man daher dasselbe hie­durch zur öffentlichen Kenntniß bringt» werden sämmtliche inländische Verwal­tungen und Privaten, welche hiebei betheiligt feyn sollten, aufgefordert, bei Zelten ihre drrßfallflgen Ansprüche zu wahren.

Stuttgart, den Zo. Sept. 1828.

Ministerium des Innern.

Schmidlin.

Circulare.

Ueber die Zulassung der von der K. Baierischen Regierung entweder nicht liquid befun­denen, oder bei derselben nicht angemeldeteu Tiroli­

schen Schulden zur nachträg« lichen Liquidation.

In dem Gubernial-Circulare über die allerhöchsten Bestimmungen in Be­ziehung auf das Tirolifche Schulden­wesen vom 4. Aug. 182Z, Z. 2220, wurde im §. 7 bemerkt, daß in An­sehung der von den vorigen Regierun­gen entweder nicht liquid befundenen, oder bei denselben nicht angemeldeten Tirolischen Schulden die weitern Be­stimmungen, welche noch von der hier­über zu erwartenden allerhöchsten Ent­schließung abhängig waren, nachträg­lich erfolgen, und kundgemacht würden.

Sr. Majestät haben nunmehr nach Eröffnung der hohen K. K. allgemei­nen Hofkammer vorn 20. Juli d. I., Zahl 27216, allergnädigst zu gestat-. ten geruhet, daß jene Gläubiger, de­ren Forderungen von der K. Baierr- schen Regierung nicht anerkannt wur­den, weil sie außer dem Königreiche Baiern domizilirten, so wie jene Gläu-' biger, welche sich bei der K. Baien- schen Liquidirungs-Kommission nicht gemeldet haben, in so f ernesich

,