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I«t e l l t g c n z - B l a l 1
für die Oberamts. Bezirke
N a g o l d und F r e u d e n s r a d r.
Im Verlag der Vischer'fchen Buchdruckerei.
Nro. 8Z. .Freitag den 17» -Oktober 1828.
Das K. K. G.ubernium Tirol und Vorarlberg hat das nachstehende Circulare über die Zulassung der von der K. Bsierischen Regierung entweder nicht liquid befundenen oder bei derselben nicht an-cweldeten Tirolischen Schulden zur nachträglichen Liquidation mit dem Ersuchen mikgetheilt, solches auch durch die diesseitigen öffentlichen Blätter bekannt machen zu taffen. Indem man daher dasselbe hiedurch zur öffentlichen Kenntniß bringt» werden sämmtliche inländische Verwaltungen und Privaten, welche hiebei betheiligt feyn sollten, aufgefordert, bei Zelten ihre drrßfallflgen Ansprüche zu wahren.
Stuttgart, den Zo. Sept. 1828.
Ministerium des Innern.
Schmidlin.
Circulare.
Ueber die Zulassung der von der K. Baierischen Regierung entweder nicht liquid befundenen, oder bei derselben nicht angemeldeteu Tiroli
schen Schulden zur nachträg« lichen Liquidation.
In dem Gubernial-Circulare über die allerhöchsten Bestimmungen in Beziehung auf das Tirolifche Schuldenwesen vom 4. Aug. 182Z, Z. 2220, wurde im §. 7 bemerkt, daß in Ansehung der von den vorigen Regierungen entweder nicht liquid befundenen, oder bei denselben nicht angemeldeten Tirolischen Schulden die weitern Bestimmungen, welche noch von der hierüber zu erwartenden allerhöchsten Entschließung abhängig waren, nachträglich erfolgen, und kundgemacht würden.
Sr. Majestät haben nunmehr nach Eröffnung der hohen K. K. allgemeinen Hofkammer vorn 20. Juli d. I., Zahl 27216, allergnädigst zu gestat-. ten geruhet, daß jene Gläubiger, deren Forderungen von der K. Baierr- schen Regierung nicht anerkannt wurden, weil sie außer dem Königreiche Baiern domizilirten, so wie jene Gläu-' biger, welche sich bei der K. Baien- schen Liquidirungs-Kommission nicht gemeldet haben, in so f ernesich
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