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nach Pflichten erfüllt haben, hiemit gen das Pfand - Bereinigungs r Ge- das wohlverdiente Leb zugehen läßt, schüft vollendet, und das neue Unter, muß man sehr bedauern, denjenigen pfands-Buch angelegt.

Ortsvorstehern, welche durch ihre Nach- Dieß wird nun mit dem Anfü« läßiakcit die Unterzeichnete Stelle zu gen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Erkennung einer Strafe gegen sie, ei- daß von gedachtem Tage an die Ver-

gentlich herausfordern, hiemit erklären zu mäßen, daß man sie unnachsicht- lich mit strengen Strafen belegen wer­de, wenn binnen 14 Tagen die An« Ordnungen des Gesetzes vom 17. Jul. 1824 in ihren Gemeinden nicht voll­ständig durchgeführt sind, worüber man unfehlbar bis zum 22ste» Oktober d. I. von sämmtlichen Ortsvorsiehern Bericht erwartet, welcher, wenn er mit dem Amtsboten an diesem Tage nicht einkommt, von jedem säumigen Orts­vorsteher durch einen eigenen Wart­boten abgeholt werden wird.

Zugleich werden sämmtliche Ge­meinde-Pfleger wiederholt aufgefordert, bei K. Oberamte unverzüglich anzu­zeigen, wenn die Ortsvorfteher die den Schuldnern gesetzten Zahlungs-Ter­mine fruchtlos verstreichen lassen, und nicht sogleich mit der Execution Vor­fahren.

Nagold den 4. Oktober 1828.

K. Oberamt.

Engel.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfands-Wesens in der Ge­meinde Hallwangen.j Der Pfand- Kommissaire Heinrich hat den Uten v. M. in der Gemeinde Hallwan-

Pfändungen in jener Gemeinde nach dem Pfand-Gesetz vom i5ten April 1828 und die Conkurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungs­weise nach dem Art. 28 des Einfüh­rungs-Gesetzes von gleichem Tage wer­den behandelt werden.

Den 1. Oktober 1828.

K. Oberamtsgericht.

W e i n l a n d.

Freudenstadt. sBauwesen.^ Die Herstellung einer neuen Kleemei- sterei-Wohnung zu Dornstetten wird im Wege des Abstreichs am Montag, den 2vsten dieß, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhaus zu Dornstetten ver« akkordirt; wozu die lusttragende Hand- werksleute eingeladen werden.

Die Kosten betragen nach dem entworfenen Ueberschlag:

Grab-, Maurer- und Steinhauer-Arbcit 969 fl. 88 kr.

Zimmer-Arbeit . 712 fl. 44 kr.

Schreiner-Arbeit . 87 fl. 1.7 kr.

Schlosser-Arbeit . 78 fl. 84 kr.

Glaser-Arbeit . . Zo fl. 17 kr.

Häfner-Arbeit . 7 fl. 40 kr.

Freudenstadt den 2. Okt. 1828.

Oberamts-Pflege, Stahl.