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für die Oberamts-Bezirke
Nagold und Freuden stad r.
Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.
Nro. 76. Momag den 22. September 1828.
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Verfügungen der Königlicheil Bezirks- Inhalte, den Einwohnerschaften sobald
alö möglich bekannt machen sollen.
' ' Nagold, den 15. September «323.
Oberamt Nagold.
K. Fvrsiamk Wildberg.
W ich d b e r g. sWarnung.^
Nagold. sRegierungs - Blatt. Da. die Erfahrung lehrt, daß die Ncgierungs- Blättcr von Sen Ortsvorstchern und Ge- mcinderathen entweder gar nicht, oder mit wenig Aufmerksamkeit gelesen werden, hiedurch aber nicht nur ein Thcil des Zwecks derselben, sondern auch für die Gemeinde-Kaffen der Kosten für die Anschaffung der Regierungs-Blatter verloren geht, uns eine nolhwcntige Folge hievon «st, daß die Gemeindcrathe wenig vver gar keine Gesetzes. Kcnntniß besitzen, so wird hiemit angeordnet, daß die Örtsvor- stehcr die Negicrungs - Blätter jedesmal, nachdem sie solche selbst gelesen, den Ge- meindcraths - Mitgliedern, und, wenn der in der Gemeinde wohnende Verwaltungs- Aktuar nicht schon etwa durch ein Nebenamt zu einem besonder» Negicrungs Blatt berechtigt sepn sollte, auch diesem, der Reihe nach, zum Lesen mitchcilen sollen. Ueb- rtgens hat die Beförderung so schnell zu geschehen, daß das Blatt innerhalb z Tagen zu dem Ortsvorsteher zurückkommt.
Bei dieser Gelegenheit werden die Drtsvorstcher erinnert, daß sie alle im Regierungs - Blatt erscheinenden Gesetze ustd Verordnungen von gemeinnützigem
Die
Orlsvorsteher der Umgegend werden auf- gesordcrt, ihren Amis - Untergebenen zu eröffnen, von Jakob Stepper, vul^o Schmid - Zottel von Lchö nbronn, Ober» amlS Nagold, kein Holz zu erkaufen, indem derselbe keine eigene Waldungen besitzt. sondern solches aus den Herrschaft-, Commun - oder Privat - Waldungen entwendet.
Vielmehr haben diejenige, welchen er Holz zum Kauf anbielct, unverzüglich dem betreffenden Reviersörster oder OrtS- vorstand Anzeige zu machen, um gegen diesen frechen Hoizeieb die erforderliche Maasregeln ergreifen zu können.
Wer gegen Vorstehendes handelt, hat sich einer strengen Bestrafung zu gewärtigen.
Wildberg, den 13. Sept. 1323.
K. Forstamt.
7^ Hilter.
Außeramtliche Gegenstände.
Egenhausen. ^Verkauf des Wirth-. Hauses zum Löwen.^ Unterzeichneter ist