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für die Oberamts-Bezirke

Nagold und Freuden stad r.

Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. 76. Momag den 22. September 1828.

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Verfügungen der Königlicheil Bezirks- Inhalte, den Einwohnerschaften sobald

alö möglich bekannt machen sollen.

' ' Nagold, den 15. September «323.

Oberamt Nagold.

K. Fvrsiamk Wildberg.

W ich d b e r g. sWarnung.^

Nagold. sRegierungs - Blatt. Da. die Erfahrung lehrt, daß die Ncgierungs- Blättcr von Sen Ortsvorstchern und Ge- mcinderathen entweder gar nicht, oder mit wenig Aufmerksamkeit gelesen werden, hiedurch aber nicht nur ein Thcil des Zwecks derselben, sondern auch für die Gemeinde-Kaffen der Kosten für die An­schaffung der Regierungs-Blatter verloren geht, uns eine nolhwcntige Folge hievon «st, daß die Gemeindcrathe wenig vver gar keine Gesetzes. Kcnntniß besitzen, so wird hiemit angeordnet, daß die Örtsvor- stehcr die Negicrungs - Blätter jedesmal, nachdem sie solche selbst gelesen, den Ge- meindcraths - Mitgliedern, und, wenn der in der Gemeinde wohnende Verwaltungs- Aktuar nicht schon etwa durch ein Neben­amt zu einem besonder» Negicrungs Blatt berechtigt sepn sollte, auch diesem, der Rei­he nach, zum Lesen mitchcilen sollen. Ueb- rtgens hat die Beförderung so schnell zu geschehen, daß das Blatt innerhalb z Ta­gen zu dem Ortsvorsteher zurückkommt.

Bei dieser Gelegenheit werden die Drtsvorstcher erinnert, daß sie alle im Regierungs - Blatt erscheinenden Gesetze ustd Verordnungen von gemeinnützigem

Die

Orlsvorsteher der Umgegend werden auf- gesordcrt, ihren Amis - Untergebenen zu eröffnen, von Jakob Stepper, vul^o Schmid - Zottel von Lchö nbronn, Ober» amlS Nagold, kein Holz zu erkaufen, in­dem derselbe keine eigene Waldungen be­sitzt. sondern solches aus den Herrschaft-, Commun - oder Privat - Waldungen ent­wendet.

Vielmehr haben diejenige, welchen er Holz zum Kauf anbielct, unverzüglich dem betreffenden Reviersörster oder OrtS- vorstand Anzeige zu machen, um gegen diesen frechen Hoizeieb die erforderliche Maasregeln ergreifen zu können.

Wer gegen Vorstehendes handelt, hat sich einer strengen Bestrafung zu gewär­tigen.

Wildberg, den 13. Sept. 1323.

K. Forstamt.

7^ Hilter.

Außeramtliche Gegenstände.

Egenhausen. ^Verkauf des Wirth-. Hauses zum Löwen.^ Unterzeichneter ist