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Vormittags y Uhr,

werden aus der Verlassenschaft deS ver­storbenen Gastmeisters Klumpp in dem hiesigen Gasthause folgende Gebäude und Grundstücke, je nachdem sich Liebhaber zeigen, thoilweise oder im Ganzen unter annehmbaren Bedingungen im öffentlichen Aufstreich verkauft werden:

») die ein geschlossenes Ganzes und gegen die Straße, offenen Hof bildenden Gebäude:

r) das große Wirthschafts - Gebäude, mit mehreren heizbaren und unheiz­baren Zimmern, Kammern, Keller, Scheuer, Stallung, und laufendem Bronnen.

2 ) ein Wohnhaus mit Z heizbaren Zim- mern, 7 Kammern, großem Keller und Stallung,

z) das Brau- und Waschhaus mit ge­räumigem Keller, laufendem Bron­nen, und allen weitern vortheilhaf- ten Einrichtungen,

4) das sogenannte Schießhaus, Wagen- Remise, u. s. w.

b) eins große Scheuer, mit Stallung im ehemaligen Klvsterhofe.

c) eine vor wenigen Jahren neuerbaute, vorzüglich eingerichtete und zu 500 Sägklvtzen aus den Kronwaldungen, um niedrigere als die laufenden Preise berechtigte Sägmühle, mit 2 Gän­gen, unweit des Wirthschafts-Gebäu­des,

ä) die Hälfte an einer Sagmühle zu Hu- tzenbach.

All diese Gebäude liegen ganz nahe an der freguenten, durch das Murgthal führenden Staatsstraße, und sind in gu­tem Bau erhalten.

Sodann:

e) ungefähr 3 Viertel Kuchengärten mit Fischweiher, nahe am WirthschaftS-Ge- bäude, z6 Morgen Wiesen, 24 Mor­gen Aeckcr, Vz Morgen FretSwaide. und

1 ) ungefähr 205 Morgen gutbestanben» und gelegene Waldungen.

Lsebhaber können die Verkaufs - Ge- genstande täglich beaugenscheinigen, und bei der Unterzeichneten Stelle jede wettere Auskunft erhalten, müßen sich aber über ihre Zahlungs- Fähigkeit ausweisen. und sichere Bürgen stellen.

Den 12. August iZ2ö.

K. Gerichts - Notariat und Waisengericht.

Vr. Gerichts-Notar,

Kanzleirath,

Kl um PP.

ReichenbaH, OberamtSgerichkS Freudenstadt. sGlaubiger- und Schuld- ner-Aufrufs Auf Anrufen der Erben des verstorbenen Gastmeisters Klumpp dahier, werden dessen Gläubiger und Bür­gen, in Absicht der Bereinigung der Vcr- lassenschafts-Masse aufgefordert, ihre For­derungen und Ansprüche am Montag, den Lten September d. I.

Vormittags 9 Uhr,

im Gasihanse in Reichenbach vor der Un­terzeichneten Stelle mündlich oder schrift­lich anzugeben und gehörig darzuthun, um so mehr, als außerdem auf ihre Be­friedigung oder Sicherstellung von Amt» wegen keine Rücksicht genommen werden mithin ihnen alsdann nur die Verfol­gung des in dem Pfand-Gesetze, Art. 40 Vorbehaltenen beschrankten Absonderungs- Rechts übrig bleiben würde.

Zugleich werden aber auch diejenigen, welche in die Masse irgend etwas schuldig sind, aufgerufen, solches innerhalb 4 Wo­chen der Unterzeichneten Stelle anzuzeigeu. Den 7. August ig2ö.

K. Gerichts - Notariat und Waisengericht.

Vr. Gerichts-Notar,

Kanzleirath,

Klumpp.