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Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold und Freudenfraö r.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 66. Momag drn 18. August 1328.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold. Freudenstadt. Die Ortsvor- ffände werden aufgefordcrt, mit Ballfüh­rung des Geschäfts der durch Befehl vom 26sien April d. I. (Reg.-Bl. Nro. 23) angeordneten Einrichtung von Bürgcr- und Beisitzer-Listen sich zu beeilen, und' nach dcffen Beendigung Bericht hierüber zu erstatten.

Den 14. August 182g.

Die K. Oberämter.

Oberamt Vagold.

Nagold. fAn die Gemeinde- und Stiftungsrchhc zu Altenstaig Dorf, Beu­ren, Ettmannsweiler, Fünfbrvnn, Sim- mersfcld, Ueberberg, Bernek, Walddorfe Egenhausen und Spielbcrg.^ Durch die Resignation des Dcrwaltungs - Aktuars Majer zu Altenstaig ist die Stelle eines Verwaltungs-AktuarS für diesen Bezirk, mit Ausnahme der Stadt Altanstaig, (de­ren Geschälte im Verwaltungs - Dienst, wie bisher, so auch künftig durch den Verwaltungs-Aktuar Majer bearbeitet werden,) von den Gemeinde- und Stif- tungs-Näthen wieder zu besetzen; da je­doch klar am Tage liegt, daß bei der auf den Gemeinden des Altcnstaiger Be­zirks für die Geschäfte noch übrig ge­bliebenen ^Belohnung von.« 12z ff.

zz kr. ein tüchtiger und befähigter Ge­schäftsmann nicht wohl zu finden sehn wird, so haben der Verwaltungs - Aktuar Belling zu Nagold, und der Verwal­tungs-Aktuar Maier zu Haiterbach sich entschlossen, die bisher in ihre Distrikte eingetheilt gewesenen Gemeinden Bernek, Walddorf, Egenhausen und Spielberg,, für den neu zu bildenden Verwaltungs- Aktuars-Distrikt abzutreten, durch deren Hinzukommen der künUige Vcrwaltungs- Aktuar ein jährliches Einkommen vom Z09 fl. kr. hatte.

Die betreffenden Gemeinde- und Stif- tungsräthe werden nun hievon in Kcnnt- niß gesetzt, um sich binnen 10 Tagen ge- gen das K. Obcramt schriftlich zu erklären ob sie sich mit dem Vorhaben der Ver­waltungs-Aktuare, (beide Maier und Belling,) beruhigen, und ihrr Einwil- ligung zur Emtheilung in den ncugebil- dete» Bezirk geben, was jedenfalls sehr zweckmäßig sepn dürfte, und worauf dann das Weitere verfügt werden wird.

Den 12. August 1323-

K. Oberamt.

Akt. Klein.

Oberamtsgencht Freudenstadt.

Röth, Obcramtsgerichts Freuden­stadt. fGeld auszuleihen.^ Bei dem