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für die Oberamts-Bezirke

Nagold und Freudensradr.

Im Verlag der Vrscher'fche'n Buchdruckerei.

Nro. 48. Montag den i 6 . Juni 1828.

Verfügungen der Königlichen Bezirks» Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sAmts-Vergleichung.^ Die sämmtliche Stadt- und Gemeinderäthe des Bezirks werden angewiesen, unfehl­bar bis

Samstag, den Listen d. M. diejenigen von den Ortskassen geleisteten Ausgaben, welche ihnen mittelst Amts- Vergleichung wieder zu ersetzen sind, in verständliche, mit Urkunden belegte Ver­zeichnisse zusammengetragen, der Unter­zeichneten Stelle zu übergeben.'

Was später einkommt, kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Den ig. Juni 1828-

K. Oberamt.

Nagold. sSteuer - Abrechnung.! Nachdem sammtliche Gemeinderathe und Gemeindepfleger im Laufe des zu Ende gehenden Rechnungs - Jahrs so oft und nachdrücklich zur thätigen Beitreibung der laufenden Steuren und alteren Rückstände aufgefordert worden sind, sollte das K. Oberamt mit Recht hoffen dürfen, dass die meisten Steuer-Pflichtigen ihre lau­fende Schuldigkeiten nunmehr bezahlt und die ihnen für die alteren Rückstände eingeraumten Termine eingehalten haben;

da es jedoch nicht zu bezweiflet, ist, daß hie und da saumselige Zähler noch im Rückstände sepn werden, so werden die Gemeinderathe abermals aufgefordcrt, den Gemeindepflegern sogleich dermaßen ernst­lich und kräftig an die Hand zu gehen, daß bei der in der letzten Woche dieses und in der ersten und zweiten Woche des künftigen Monats durch die Verwaltungs- Aktuare unfehlbarvorzunehmenden Steuer- Abrechnung kein Ausstand mehr sich er­giebig Die Gemeinde-Pfleger aber wer­den um so mehr angewiesen, dem Lber­amt Anzeige zu machen, wenn sie durch die Gemeinderäthe nicht kräftig unterstützt werden, als ihnen bei der Abrechnung je­der Ausstand, welchen sie hätten beitrei­ben können, unfehlbar, zu Rest gelegt wer­den wird.

Den i5. Juni igLg-

K. Oberamt.

Nagold. sAmtS - Versammlung-! Mehrere dringende, vor die Berathung der Vorsteher Stadt und Amts gehörigen Gegenstände der öffentlichen Verwaltung, machen die Einberufung einer Amts-Ver­sammlung nöthig, bei welcher namentlich die Wahl eines neuen Oberamts-Pflegers, eines Unteramts-Arzte» für den Alten- staiger Bezirk, die Berathung des Amts- Korporations - Etats für iz^/rg, Rück­sprache wegen Besetzung eine« erledigten