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Oberaintsgericht Freubenstadt. setzt, daß nach deren fruchtlosem Abläufe
Freudenstadt. sSchulden - Liquidation.^ Ueber die Derlaffenschast des Maurers Johann Friedrich Walde dahier ist das Ganut-Verfahren rechtskräftig erkannt, und zur Schulden-Liquidation, womit ein Vergleichs - Versuch verbunden wird, Tagfahrt auf
Freitag den znsien Mai ig 2 Z.
Vormittags y Ikhr,
anbcraumt.
Die Gläubiger des Walde werden nun Vorgeladen, an gedachtem Tage auf dem Nathhause dahier entweder in Perfon oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch schriftliche Neceffe cinzu- rcichen, ihre Forderungen und deren Vorzugs-Rechte unter Vorlegung der Original-Dokumente vorzubringen, und sich über einen Vergleich, über die Genehmigung des Licgenschafts - und Fahrniß- Derkaufes, so wie der Aufstellung des Güterpflegers zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in vorbcmcrkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschlüsse der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Klaffe beitretend angesehen, und diejenigen, welche nicht liquidiren, werden durch das in der nächsten auf den Liquidations - Tag folgenden Oberamtsgerichtlichcn Sitzung aiiszufprechcnde Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen werden.
Den 2 g- April 1323.
K. Obcramtsgericht.
Weinland.
Loßburg, Gerichts-Bezirks Freudenstadt. sAusruf an unbekannte Erben.^ Der am lösten Februar d. I. Verstorbene Johannes Zürn, hat über seine Derlaffenschast Testamentarisch verfügt. Allen, die diese Verfügung anfechten können glauben, wird nun zu Vorbringung ihrer dießsälligen Einwendungen eine Frist von Zv Tagen mit dem Anlügen festge-
dem eingesetzten Erben Andreas Maier zu Loßburg, die Verlaffenschast zugewie- scn werden würde.
Freudcnstadt, den 22. April 1323.!
K. Oberamtsgericht. Akt. B l e i b c l.
Schopfloch, Obcramts Frcuden- stadt. Die Unterzeichnete Stellen sind vbcramtsgerichtlich beauftragt, das Schul- dcnwesen des
Alt Martin Sautter, Taglöhner und
Jung Martin Sautter, desgleichen beide von Schcpfloch, Oberamts Freuden- siadt, im außergerichtlichen Weg zu erledigen.
Zu Folge dessen, werden nun die Gläubiger derselben aufgcfordert, und zwar die des — Alt Martin Sautter,
Montag, den i2ten Mai d. I., und die — des Jung Martin Sautter, Dienstag, den iztcn Mai d. I., je morgens 3 Uhr auf dem Nathhause zu Schvpfloch zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig zu liquidiren, und sich über einen Borg- oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche ^ihre Forderungen an obiger Liquidations-Lagsahrt nicht geltend machen, haben cs sich selbst zuzuschreibcn, wenn sie bei Fertigung der Verweisung unberücksichtigt bleiben.
Den 15. April 1323-
K. Amts-Notariat Dornstettcn.
H 0 f a k e r, und Gemeinderath zu Schvpfloch.
Mindersbach. sSchulhaus-Bau.fj Die Reparation und theilweise neue Aushärtung des hiesigen Schulhauscs, wor-