^ »7
— 12L
für die Oberamts-Bezirke
N a g o l d und F r e u d e n s t a d r.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. z6. Monrag den 5. Mai 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks» Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
Freu den stadt. sAn sämmtliche Ortsvorstände des Oberamts - Bezirks.^ r) Es ist neuerdings die Anzeige gemacht worden :
a) daß die statt der hölzernen Bengel in den Kaminen befindliche eiserne Stangen so schlecht befestigt seyen, daß solche mit den Kaminsegern gebrochen, und letztere herabgestürzt und verlezt worden, d) Daß ferner der Art. XVHI der General - Feuer - Polizei - Ordnung vom iZten April rgoz (Reg.-Bl. Seite 20z) in Hausern rc> von den HauS- Besttzern nicht genau befolgt werde.
Die Ortsvorsteher erhalten in dieser Beziehung den Auftrag, ihre Untergebene zu Hinwegräumung dieser Defekte mit der Bemerkung auf- zusordern, daß im Entstehungs-Falle unnachsichtliche Ahndung cintreten müßte.
L) Da es neuerlich verkommt, daß die Ortsvorstände gegen die Ordnung ungestempelte Vieh-Urkunden ausstcllen, so wird Ließ mit dem Anhang gerügt, daß auf jeden vorkommenden Fall die gesetzliche Stempel-Strafe in Anwendung gebracht werben wird.
z) In Beziehung auf Diebstahls - Anzeigen ist, je nach Umstanden, jedesmal in dem Schultheißenamtlichen Berichte zu bemerken:
s) ob der Diebstahl mittelst Einbruchs, Einsteigen, oder mit Waffen begangen, und ob noch eine Verletzung oder Instrumente vorgefunden.
k) welche Gegenstände entwendet worden, und wie hoch deren Werth sich belaufe.
Die wieder beigebrachten Gegenstände sind mit dem Berichte einzu- senden.
<r) welchen Verdacht man wegen des Diebstahls habe.
ä) ob der bekannte Thätcr schon einmal, und wie? wegen Diebstahls bestraft worden?
4) Die Ortsvorstande werden beauftragt, die GeMicinderäthe über Ertheilung von gemeindcräthlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen jedesmal förmlich abstimmen zu lassen, solche Zeugnisse in das Gcmcindcrathö - Protokoll einzutragen, und insbesondere das Prädikat, den in der Regel auf gedruckte Formularien, nach Reg. - Bl. 1625, Nro. Zz auszustellenden Zeugnissen einzuverleiben.
Den 23. April 1626-
K. Oberamr.
Hettlxx.