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für die Oberamts-Bezirke

Nagold und F r e u d e n s t a d t.

Im Verlag der Bischer'scheu Buchdruckerei.

Nro. Zo. Moncag den 14. April 1828.

Verfügungen der Königlichen Bezirks-- Behörden.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Loßburg, Oberamtsgcrichts-Bezirks Freudcnstadt. sSchuldcn - Liquidation.) In dcr rechtskräftig - erkannten Ganntsa- che des Johannes Reich, Maurers zu Loß- burg, ist zu Vornahme dcr Schulden-Li- quidation und eines Vergleichs - Versuchs Tagfahrt auf

Dienstag, den Zysten April d. I. a» beraumt.

Die sammtlichen Gläubiger des Reich werden daher vorgeladen, an gedachtem Tage

Vormittags 9 Uhr,

ln dem Wicthshause zum Ochsen in Loß- burg entweder in Person, oder durch ge­hörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Recesse einzureichcn, ihre For­derungen und deren Vorzugs - Rechte un­ter Vorlegung der Original - Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und über die Genehmigung des proviso­risch ausgestellten Güterpflegers so wie des Güter - Verkaufes zu erklären.

Diejenigen Gläubiger, welche sich im vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschlüsse der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse bcitretend angesehen, und die Nichterschei­

nenden trifft, wenn die Forderungen nicht aus den Akten bekannt sind, dcr Ausschluß- Bescheid, welcher in dcr nächsten auf dem Liquidations-Tag folgenden oberamtsge­richtlichen Sitzung, ausgesprochen wordene wird.

Freudenstadt,, den 26. Marz 1323.

K. Oberamtsgericht.

Akt. Bleibel.

Spielberg, Gerichts-Bezirks Na­gold. sGiaubiger Aufruf.) Um bei der nächstens vorzunehmenden Schulden-Ver­weisung des verstorbenen Alt Hiob Gauß und seines noch lebenden Sohnes Jung Hiob Gauß, Fuhrmann von Spielberg, keinen unbekannten Gläubiger zzi überge­hen, werden alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts-Grunde eine Forde­rung an die beide Gauß zu machen ha­ben, anmit aufgefordert, solche a clsto bin­nen zO Tagen um so gewißer der Unter­zeichneten Stelle anzuzeigen, als sie es sich im Unterlassungs-Falle selbst zuzuschrei­ben haben, wenn sie bei der bemeldten Schulden - Verweisung nicht berücksichtigt werden können, und cs später an Objek­ten zu ihrer Befriedigung fehlen möchte.

Altenstaig, den 27. März 1323.

K. Amts-Notariat.

Stroh.