genheit ihren Amts-Untergebenen bekannt zu machen.
Oberamts-Thierarzt Stohrer.
Calw. Der Unterzeichnete ist ent- schloffen, mehrere Verkaufe an folgenden Tagen in seiner Behausung gegen baare Bezahlung im Aufsireich vorzunehmen: den izten d. M-, Nachmittags um i Uhr 5 tragende Kühe, i Kalbet, i 5^jäh« riges Pferd;
den i6ten d. M., Nachmittage um i Uhr 2 ausgemachte Wägen, Pflug, Egge, Fuhr-, Bauren- und Kutschen - Geschirr, Neutzeug rc.
den 22ten d. M-, Morgens um 8 Uhr, und an den nachfolgenden Tagen: Fahrniß verschiedener Art, nämlich: Silber, MannSkleider, Bcttwerk, Leinwand , etwas Bücher, Schreinwerk, Möß-, Zinn-, Kupfer- und Eisen-Geschirr, ingcmcin rc.,
worzu die Liebhaber eingeladen werden. Den 6- April 1326-
Ernst Bernhard Wagner,
Nagold. fAbschied.^s Meine schnelle Abreise hinderte mich, überall persönlich Abschied nehmen zu können.
Ich sage deßhalb auf diesem Wege, denen, die mir Wohlwollten, ein herzliches Lebewohl, und bitte auch nach der Entfernung um Fortsetzung ihrer Liebe und Freundschaft.
Den 9. April 2323.
R ö s l e r, Zollschutzwache in Schönenmünznach,
Freuden stadt. Drei gute Borten- wirker - Stühle, wie auch ein ganz guter eiserner Ofen, stehen um billigen Preis zu verkaufen bei
E. L. Sturm.
Nachtrag,
Erlaß
des König!. U m g e ld ö - K o m m i s- sariats Nagold a n
die sammtliche Accis-Aemter der Kameral-Bezirke Alpirsbach, Alteustaig, Dornstetten und Reuthin.
Da demnächst bei sammtlichen Wir-
then der Abstich ihrer Wein - Vorrathe
Vorgenommcn werden wird, so haben die
sammtliche Accis-Aemter
1) die Nummern und die Wein-Preise an den sammtlichen Fässern ganz genau nach ihren Keller-Registern anzuschreiben,
2) da — wo der Ablaß noch nicht ganz beendigt sepn sollte, ernstlich dafür besorgt zu sehn, daß die Wirthe denselben so beschleunigen, daß bis zu Vor- nähme des Getränke-Abstichs alle Weine ganz abgelassen sind,
z) die Keller-Register deutlich und reinlich zu führen, wobei insbesondere bemerkt wird, daß jede Unordnnng, welche bei der Untersuchung dem Acciser zur Last fallt, gleich strenge geahndet werden wird» und
4) im Uebrigen sich ganz an die — von den Königl. Kameral - Aemtern vor Kurzem wegen der Obliegenheiten der Acois-Aemter beim Wein-Ablassen auf diesem Wege zur allgemeinen Kennt- niß gebrachte Bestimmungen — und an die in Händen habende Gesetze und Instruktionen zu halten.
Nagold, den io. April 1823.
Ki Umgelds-Kommissariat, Amts-Verweser Brecht.