genheit ihren Amts-Untergebenen bekannt zu machen.

Oberamts-Thierarzt Stohrer.

Calw. Der Unterzeichnete ist ent- schloffen, mehrere Verkaufe an folgenden Tagen in seiner Behausung gegen baare Bezahlung im Aufsireich vorzunehmen: den izten d. M-, Nachmittags um i Uhr 5 tragende Kühe, i Kalbet, i 5^jäh« riges Pferd;

den i6ten d. M., Nachmittage um i Uhr 2 ausgemachte Wägen, Pflug, Egge, Fuhr-, Bauren- und Kutschen - Ge­schirr, Neutzeug rc.

den 22ten d. M-, Morgens um 8 Uhr, und an den nachfolgenden Tagen: Fahrniß verschiedener Art, nämlich: Silber, MannSkleider, Bcttwerk, Lein­wand , etwas Bücher, Schreinwerk, Möß-, Zinn-, Kupfer- und Eisen-Ge­schirr, ingcmcin rc.,

worzu die Liebhaber eingeladen werden. Den 6- April 1326-

Ernst Bernhard Wagner,

Nagold. fAbschied.^s Meine schnelle Abreise hinderte mich, überall persönlich Abschied nehmen zu können.

Ich sage deßhalb auf diesem Wege, denen, die mir Wohlwollten, ein herzli­ches Lebewohl, und bitte auch nach der Entfernung um Fortsetzung ihrer Liebe und Freundschaft.

Den 9. April 2323.

R ö s l e r, Zollschutzwache in Schönenmünznach,

Freuden stadt. Drei gute Borten- wirker - Stühle, wie auch ein ganz guter eiserner Ofen, stehen um billigen Preis zu verkaufen bei

E. L. Sturm.

Nachtrag,

Erlaß

des König!. U m g e ld ö - K o m m i s- sariats Nagold a n

die sammtliche Accis-Aemter der Kameral-Bezirke Alpirsbach, Alteustaig, Dornstetten und Reuthin.

Da demnächst bei sammtlichen Wir-

then der Abstich ihrer Wein - Vorrathe

Vorgenommcn werden wird, so haben die

sammtliche Accis-Aemter

1) die Nummern und die Wein-Preise an den sammtlichen Fässern ganz genau nach ihren Keller-Registern anzuschrei­ben,

2) da wo der Ablaß noch nicht ganz beendigt sepn sollte, ernstlich dafür be­sorgt zu sehn, daß die Wirthe densel­ben so beschleunigen, daß bis zu Vor- nähme des Getränke-Abstichs alle Wei­ne ganz abgelassen sind,

z) die Keller-Register deutlich und rein­lich zu führen, wobei insbesondere be­merkt wird, daß jede Unordnnng, wel­che bei der Untersuchung dem Acciser zur Last fallt, gleich strenge geahndet werden wird» und

4) im Uebrigen sich ganz an die von den Königl. Kameral - Aemtern vor Kurzem wegen der Obliegenheiten der Acois-Aemter beim Wein-Ablassen auf diesem Wege zur allgemeinen Kennt- niß gebrachte Bestimmungen und an die in Händen habende Gesetze und Instruktionen zu halten.

Nagold, den io. April 1823.

Ki Umgelds-Kommissariat, Amts-Verweser Brecht.