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nigl. 2ten Infanterie Regimcnte eikiver- lribt, in dessen Garnison Stuttgart sie am roten April d. I.,

Morgens g Uhr emzutreffen haben.

Die zur definitiven Einreihung bezeich- neten Militair-Pflichtigen mit de» Loos- Nummern Z, y, 12, 1Z, 1Z, 17/

» 9 , 25, 50, 51/ fsi, 45 , 54 ' 56, 62, 65) 75 ' 79 ' 80 , 82, 86 , 87, 98, 105, 10H-, 107 , 109, 1» 9, 120, 122, 129, 15z, 1Z8, 1Z9, 140, 142, 143, 147, IZo, 152, 159, 161, 164.

haben sich nun am Dienstag, den gten April, Morgens g Uhr, unfehlbajr auf hiesigem Rathhanfe einzufinden, um die National-Liste entwerfen zu koniren.

Sammtliche Rekruten werden an Beob­achtung eines anständigen nüchternen Be­tragens, sowohl beim Abgang von ihrer Heimath, als auch bei ihrer Anwesenheit in der Oberamts - Stadt und auf dem Marsche mit dem Bemerke» erinnert, daß die Kondukteurs und das niedere Polizei- Personal beauftragt sind, einen jeden Ex- ceß zur Kenntniß des König!. Oberamtes zu bringen, welches sodann für dessen Be­strafung bei der militairischen Behörde Einleitung treffen wird.

Die Ortsvorsteher werden angewiesen, den gegenwärtigen Befehl zeitlich Und al­len Rekruten zu eröffnen, wofü'r sie ver­antwortlich sind.

Nagold, den 2z. Marz 1328- K. Obcrämt.

Engel;

Dienstag, den 29sten April d. Jl anbcraumt.

Die sämmtlichen Gläubiger des Reich werden daher vorgeladen, an gedachtem Tage

Vormittqgs F Uhr,-

In dem Wirthshause znm Ochsen in Loß- bürg'entweder in Person, oder durch ge­hörig'Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Recesse einzureichcn, ihre For­derungen und deren Vorzugs-Rechte un­ter Vorlegung der Original - Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und über-dir Genehmigung des proviso­risch aufgestellten Gntcrpflegcrs so wie deS Tüter- Derkaufes zu erklären.

- Diejenigen-Gläubiger, welche sich in dorbemerktcn Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschlüsse der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse beitrctend angesehen, und die Nichterschei­nenden trifft, wenn die Forderungen nicht ans den Akten bekannt sind, der 'Ausschluß- Bescheid , welcher in, der nächsten auf den Liquidalions-Tag folgenden dbcramtsge- richtlichen Sitzung ausgesprochen werden wird.

Freudenstaöt, den 26. März,ig2g.

- K. Oberamtsgericht.

Akt. Blcibel.

Kameralamr Reuthin.

Oberamtsgerichb Freudensiadt.

L 0 ßburg, Oberamtsgerichls-Beznks Freudenstadt. sSchulden - Liguidation.sj In der rechtskräftig - erkannten Ganntsa- che des Johannes Reich, Maurers zu Loß- burg, ist zu Vornahme' der Schulden Li- qnidation und eines Vergleichs-Versuchs Tagfahrt auf

Reuthin. U n t e r j e t t i n g e n. sBau - Akkord.s Die gnädigst genehmigte Erweiterung der Kirche zu Unterjcttingen werden die Unterzeichneten Beamten am 0 Samstag, dey, i2ten April d. I.

Vormittags 10 Uhr

auf dem Nathhause-zu.Unterjettingen im -Slbstreich an solche Handwerks-Leute, die sich über hinlängliches Vermögen mit ge- meinderathlichen obcraMtsgerichtlich be­glaubigten Urkundenund über Brauch­barkeit mit Zeugnissen eines Kameralamts oder Bau - Jnspektoratö auszuweisen ver­mögen t verakkordiren. Dieses »vird nu.t

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