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nigl. 2ten Infanterie Regimcnte eikiver- lribt, in dessen Garnison Stuttgart sie am roten April d. I.,
Morgens g Uhr emzutreffen haben.
Die zur definitiven Einreihung bezeich- neten Militair-Pflichtigen mit de» Loos- Nummern Z, y, 12, 1Z, 1Z, 17/
» 9 , 25, 50, 51/ fsi, 45 , 54 ' 56, 62, 65) 75 ' 79 ' 80 , 82, 86 , 87, 98, 105, 10H-, 107 , 109, 1» 9, 120, 122, 129, 15z, 1Z8, 1Z9, 140, 142, 143, 147, IZo, 152, 159, 161, 164.
haben sich nun am Dienstag, den gten April, Morgens g Uhr, unfehlbajr auf hiesigem Rathhanfe einzufinden, um die National-Liste entwerfen zu koniren.
Sammtliche Rekruten werden an Beobachtung eines anständigen nüchternen Betragens, sowohl beim Abgang von ihrer Heimath, als auch bei ihrer Anwesenheit in der Oberamts - Stadt und auf dem Marsche mit dem Bemerke» erinnert, daß die Kondukteurs und das niedere Polizei- Personal beauftragt sind, einen jeden Ex- ceß zur Kenntniß des König!. Oberamtes zu bringen, welches sodann für dessen Bestrafung bei der militairischen Behörde Einleitung treffen wird.
Die Ortsvorsteher werden angewiesen, den gegenwärtigen Befehl zeitlich Und allen Rekruten zu eröffnen, wofü'r sie verantwortlich sind.
Nagold, den 2z. Marz 1328- K. Obcrämt.
Engel;
Dienstag, den 29sten April d. Jl anbcraumt.
Die sämmtlichen Gläubiger des Reich werden daher vorgeladen, an gedachtem Tage
Vormittqgs F Uhr,-
In dem Wirthshause znm Ochsen in Loß- bürg'entweder in Person, oder durch gehörig'Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Recesse einzureichcn, ihre Forderungen und deren Vorzugs-Rechte unter Vorlegung der Original - Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und über-dir Genehmigung des provisorisch aufgestellten Gntcrpflegcrs so wie deS Tüter- Derkaufes zu erklären.
- Diejenigen-Gläubiger, welche sich in dorbemerktcn Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschlüsse der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse beitrctend angesehen, und die Nichterscheinenden trifft, wenn die Forderungen nicht ans den Akten bekannt sind, der 'Ausschluß- Bescheid , welcher in, der nächsten auf den Liquidalions-Tag folgenden dbcramtsge- richtlichen Sitzung ausgesprochen werden wird.
Freudenstaöt, den 26. März,ig2g.
- K. Oberamtsgericht.
Akt. Blcibel.
Kameralamr Reuthin.
Oberamtsgerichb Freudensiadt.
L 0 ßburg, Oberamtsgerichls-Beznks Freudenstadt. sSchulden - Liguidation.sj In der rechtskräftig - erkannten Ganntsa- che des Johannes Reich, Maurers zu Loß- burg, ist zu Vornahme' der Schulden Li- qnidation und eines Vergleichs-Versuchs Tagfahrt auf
Reuthin. U n t e r j e t t i n g e n. sBau - Akkord.s Die gnädigst genehmigte Erweiterung der Kirche zu Unterjcttingen werden die Unterzeichneten Beamten am 0 Samstag, dey, i2ten April d. I.
Vormittags 10 Uhr
auf dem Nathhause-zu.Unterjettingen im -Slbstreich an solche Handwerks-Leute, die sich über hinlängliches Vermögen mit ge- meinderathlichen obcraMtsgerichtlich beglaubigten Urkundenund über Brauchbarkeit mit Zeugnissen eines Kameralamts oder Bau - Jnspektoratö auszuweisen vermögen t verakkordiren. Dieses »vird nu.t
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