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für die Ob e r a m ts -B e z !,r ke

N a g o l d u nd Freuden s t a ö t.

Im Verlag de/ Vische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. 27. Freitag den 4. April 1828.

Stu t t g a r t^ Die Unterzeichnete Stelle wird am Montag, den i>jten d. Mr., Vormittags' ro Uhr, die Lieferung einer Anzahl Pferde--Teppiche im Wege LeS Abstreichs vergeben, und ladet hiezu Lusttragcnde ein.

Den 1. April 182g.

König l. KriegSrath.

Verfügungen der Königlichen Bezirks; Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Rohrdorf. sStiftun- gen.) Vermöge testamcntlicher Verord­nung stifteten nachgenannte Einwohner von Rohrdorf die angegebenen Summen * für milde Zwecke, was hiemit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wird: t) Weiland Christine, geborne Seidt, beS weiland Joh. Georg Seeger, gewese­nen Gemeinde - Pflegers hintcrlassene Wittwe, ein Kapital von 50 fl. mit der Bestimmung, daß der jährliche Zinß zu Schul-Bächer für arme, flei­ßige und gesittete Kinder der evange­lischen Religion zu Rohrdorf verwen­det werden solle.

L) Weiland Elisabeth, geb. Koch, des weiland Jakob Friedrich Seeger, gew. Bürgers und Tuchmachers Wittwe,

») ein Kapital von 200 fl. mit der Be­stimmung, daß gegen den jährlichen Zinß aus dieser Summe vom Pfar­rer des Mutter. Orts Ebhausen, in Rohrdorf, woselbst bisher keine Kin- derlchren gehalten wurden, jährlich an 812 Svnntägen kirchliche Ca- thechisauonen, und am letzten Tage eines jeden Jahrs eine Bettstunde ge­halten werden solle,

4 ») ein Kapital von 200 fl. mit der Be­stimmung, daß der jährliche Zinß die­ser Summe zum vierten Thcile zu Brod für arme evangelische Schul- Kinder gegen Erlernung eines Psal­men, zum vierten Theile zu Bezah­lung des Schulgeldes für die ärm­sten und zugleich fleißigsten und zu zwei Vierlheilen zu Austheilung von Schul-Büchern unter die ärm­sten epang. Schul-Kinder in Rohr­dorf verwendet werden solle.

Mögen diese ruhmwürdigen Stiftungen Anlaß zu Ausübung fortgesetzter Werke der Barmherzigkeit geben I Den Zi. März 1328-

K. gemeinsch. Oberamt Nagold.

Engel. Harpprecht.

Nagold. sRekruten - Einlieferung.) Nach dem Erlasse der König!. Assenti- rungs - Kommission vom 2lsten d. Mts., werden die dißjährigen Rekruten dem-