SS
Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und F r e u d e n s t a d t.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 22. Monrag. den 17. Marz 1828.
Stuttga r^.. Da d-e unterzeichnet^' Stelle im Falle ist, eine Anzahl Dienste -Pferde bei der König!. Reiterei durch Re- nwntirung zu ergänzen, so wird sie unter den früher bekannt gemachten Bedingun-- gen (baarer Zahlung,, landesüblicher Gewährleistung für Hauptmängel und g Tage für den Fehler des Koppens) durch die Remontirungs - Kommission Ankäufe a» Pferden, welche wenigstens 15 Faust 2 Linien groß, das Ste Jahr erreicht und das 7te Jahr nicht überschritten haben, machen lassen.
Hiezu sind die Stationen Herrenberg,
am Donnerstag, den 2vsten d. Mts. Bern Hausen, Oberamts Stuttgart, am Freitag, den 2isten dieß, bestimmt, in welchen sich die Eigenthümer brauchbarer Pferde, je von Morgens z Uhr an, cinfinden wollen.
Den 4. März 1323.
Königs.. Krkegsrath.
gemeinfch. Oberamts Nagold vom isten dieß, (Intelligenz-Blatt Nro. 13, Seite 74), — betreffend Verfügungen, zu Sicherstellung des Lebens der Scheintodten, werden die Stiftungs-Räthe des diesseitigen Lberamts-Bezirks beauftragt, unter Berücksichtigung jener Vorschriften die — der Lokalität angemessene Einthcilung der Leichenschau-Bezirke in ihrem Distrikte, die hiernach betreffende Wahl der Leichenschauer und Leichenfrauen, und die Bestimmung der Belohnungen derselben, vorzunehmen; der unterfertigten Stelle aber umfassende Berichte hierüber inner- Halb^i4 Tagen zuzusenden.
Bei dieser Gelegenheit wird den weltlichen Orts-Vorständen ein- für allemal bemerkt, daß sie die Intelligenz-Blätter jedesmal «»verweilt den Pfarr - Aemtern mitzutheilen haben.
Den 14. März 1323.
K. gemeinschaftliches Lberamt.
M» Zilling. Hettler.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-- Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
^ öfErlaß an sämmt- Iiche Stiftungs-Räthe des Bezirks.^ Un- ter Beziehung auf die Aufforderung des
Kameralamr Reuthin.
Reuthin. Neubulach. fGe- baude-Verkaufs Da der am 2z. Nov. 1828 vorgenommene Verkaufs - Versuch des vormaligen Amt-Hauses zu Neubulach sammt Zugehör die höchste Genehmigung nicht erhalten, hat, sondern nachdem dasselbe bis jezt verpachtet gewesen, ein nochmaliger Verkaufs-Versuch befoh-