- 69 -

Acciser, wie selbst auch die Malzscheine von ihnen nicht unterschrieben waren.

7 ) Kam es vor, daß Aceiscr für Perso­nen Von fremden Orten Malzscheine ausgestellt haben. Dieß darf nicht mehr Vorkommen, und werden deshalb die Acciser und Müller in Kenntuiß gesetzt, daß der Malzschein von demje­nigen Acciser auszusiellen sep, in des­sen Amts-Bezirk oder Ort derjenige wohnt, welcher Malz schroten lassen will.

8) Haben die Acciser den Müllern ihrer Orte bekannt zu machen, daß die Mül­ler für jeden Ort ihrer Kunden ein besonderes Mühl-Register führen, und solches jeden Monat an den Acciser, der dasselbe an den betreffenden Stadt- Acciser einzusendcn hat, übergibt.

Endlich

9) Haben die Acciser den Müllern ihres Bezirks weiter zu eröffnen, daß solche nicht mehr unterlassen, auf dem Malz­scheine

s) die Nummer des Mühl - Registers wie

b) den Betrag des von seinen Kunden in die Mühle gebrachten Malzes e) den Tag der Schrotung des Malzes sowie

ä) ihre Unterschrift beisetzen.

Man versteht sich daher zu den Ac- cisern^ derartige Mangel für die Folge zu verbessern, um nicht stets veranlaßt zu sehn, kostspielige Zeit mit derartigen Ge­brechen und Mangel zu verschwenden, und empfiehlt ihnen daher, sich wegen Abhülfe fallsiger Anstände mit dem Gesetze und Instruktion über die Wirthschafts-Abga­ben besser vertraut zu machen, welches sich in allen Fällen sehr klar und deutlich ausspricht.

Neuenbürg, den 27. Februar 1328.

K. Umgelds - Kommissariat Hirsau

Assistent Raach.

Alt he im, Oberamts Horb. sWa- gen-Verkaufs Montag, den I7ten Marz 1323, Mittags 12 Uhr wird unter Wai­sengerichtlicher Leitung ein sehr starker, gut beschlagener, auigerichteter Wagen; welcher dem Konrad Faßuacht als Erb- theil zugeschicden worden, im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung ver­kauft. Der Wagen kann täglich eingese­hen werden.

Die Schultheißcn-Aemter werden er­sucht, dieses ihrer Jnwohnerschaft gefäl­lig bekannt machen zu lassen.

Den 6. März 1323.

Im Namen des Waisengerichts- Schultheiß Stehle.

Außeramtliche Gegenstände.

Haiterbach. fFrüchten-Verkauf.^ Die Zehent-Compagnie ist gesonnen ihre bereits vorhandene Früchten an den Meist­bietenden zu verkaufen, namentlich sind vorhanden, ungefähr

6 Schff. Roggen.

40 Gersten.

200 Dinkel.

150 Haber.

Sammtliche Sorten sind ächte gute Kaufmanns-Früchten. Die Verkaufstäge sind ans den

i7ten und igten März d. I. festgesetzt.

Liebhaber können täglich die Früchten einsehen, und zugleich über ihr Verlangen und Bcdürfniß sich erklären.

Den 3. März 1623.

Im Namen der Zehent-Compagnie.

Rathsschreiber allhier,

Rapp.