ciscr bei dem nach beendigtem Ablas­sen wieder vorzunchmenden Abstich ei- aie genaue Vergleichung auzustcllcn, ob nicht mehr Getränke vorhanden, als bei dem Abstich vor dem Ablas­sen, erfunden wurden. Sollte sich hie­bei eine bedeutende Verschiedenheit er­geben , wodurch der Verdacht einer heimlichen Einlage begründet erschei­nen würde, .so ist solche in das Keller- Register einzutragen, und dem Kame- ralamt oder Umgelds-Kommissaire zur weitern Verfügung unverzüglich an­zuzeigen.

L> Wird Getränke ganz oder znm Thcil von einem Faß in andere Fässer ver­fällt, so muß in dem Keller-Register noch besonders bemerkt werden.'

s) der Tag der Verfüllung, b) aus welcher Faß-Nummer das Ge­tränke gekommen, und wie viel da­von in andere Fässer, von welchen ebenfalls die Nummern anzugebcn sind, verfällt worden ist.

z) Ohne den Acciser zuvor in Kenntniß gcsezt zu haben, dürfen die Von den Wirthen einmal angegebenen Aus­schanks-Preise zwischen dem Quartal weder erhöhet noch vermindert werden: wenn daher dieß von dem Wirth be­absichtigt wird, so ist er verbunden, den Acciser zu berufen, damit dieser durch den Abstich erfahre, wie viel in den bisherigen Preisen ausgeschenkt worden sep.

Den Erfund dieses Abstichs, so wie den Tag der Preiß-Veränderung und die Faß-Nummer, hat der Acciser so­dann mit den neubestimmten Preisen in das Keller-Register deutlich einzu­tragen.

Die Vorstände der diesseitigen Bezirks- Orte wollen nicht nur dieses Blatt den Orts-Accisern mitthcilen, sondern auch

vorstehende Bekanntmachung allen Wir­then ihres Orts eröffnen.

Den z. März 1623-

K. Kamera!amt.

B ü h l e r.

Altenstaig Stadt. sPfiaster-Br- bcit-Akkords In hiesiger Stadt kommt die Reparation von ungefähr 4a Ruthen alt Pflaster

Donnerstag, den Izicn d. Mts. Nachmittags 2 Uhr

auf hiesigem Rathhaus in Abstrcich, wor- zu sämmtliche im Oberamt befindliche Pflasterer hiemit cingeladcn werden.

Den 4. März 1323.

Vtadtschulkheiß Majc r.

Simmersfeld, Lbcramks Na­gold. sHaus-Verkauf.fj Mit obrigkeitli­cher Genehmigung wird unter Vorbehalt höherer Ratifikation mit dem hiesigen bis­herigen Schulhause ein Verkaufs-Versuch durch öffentlichen Aufstreich gemacht wer­den.

Das Harrs ist 2stockig, mit hinlängli­chem Raum und Stallung versehen, zwar alt, und bedarf einiger Reparation, kann aber wegen hiesiger Bauholz-Gerechtigkeit ohne große Kosten hergesiellt und einge­richtet werden. Besonders böte cs für einen Handwerksmann von einem hier noch nicht befindlichen Gewerbe, z. B. Schlosser, Sattler, Sailer und dergleichen, schöne Gelegenheit dar, da es mitten im Dorfe, in dem Muttervrte einer großen Kirchen - Gemeinde, an einer frequenten Straße liegt, wo ein geschickter und tha- tiger Mann sowohl hiedurch als durch die beiden wohl besuchten Markte gewiß Ab­satz fände.

Die Liebhaber werden zur Verhand­lung auf