§2
bach, Schaufler zu Mindersbach Samstag den 22sten Marz.
Alle diejenige, welche an gedachte Schuldner aus irgend einem Nechts-Grund Ansprüche zu machen haben, so wie deren Bürgen, werden daher aufgefordert, an den genannten Tagen jedes,nalcn Morgens 3 Uhr,
auf den Rathhausern der Wohn-Orte von den Schuldnern entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, und auf diese Weise, oder wenn keine besondere Anstande vorwalten, durch einen vor oder an der Liquidations-Verhandlung cinzurcichenden schriftlichen Re- ceß ihre Forderungen und etwaigen Vor- zugS-Rechte mittelst Vorlegen der Original-Schuld - Dokumente und sonstiger Urkunden darznlegcn, zu beweisen, und sich über einen Vergleich zu erklären. Von denjenigen, welche schriftlich liciuidiren, wird bei Abschließung eines Vergleichs der Beitritt zur Mehrheit der Gläubiger ihrer Kathcgorie, und in Absicht auf die Verfügungen, welche die anwesende Gläubiger, wegen Veräußerung oder Verwaltung der zur Masse gehörigen Dermögens- Theile treffen, ihre Genehmigung angenommen, gegen diejenige aber, welche ihre Forderungen gar nicht liquidiren, und deren Ansprüche nicht aus den Gerichts-Akren ersichtlich sind, wird am Schluß der Liquidations-Handlung der Ausschluß-Bescheid ausgesprochen werden.
Nagold den 16. Februar 132g.
K. Oberamtsgericht.
Hoffacker.
Kameralamr Reuthin.
Reut hin. sKochsalz-Beifuhr.sj lieber die Beifuhr des Kochsalzes von Stuttgart nach Nagold, je nach Umständen auf r, 2 oder z Jahre, wird am
Dienstag, den 26sten d. Mts.
Nachmittags 2 Uhr,
auf dem Rathhaus in Nagold, im öffent
lichen Abstreich ein Akkord abgeschloffen werden, wozu man die Liebhaber, welche ihre Zutrauens - Würdigkeit durch magistratische Zeugnisse beweisen und 2 tüchtige Bürgen und Selbstzähler stellen mäßen, hiemit einladet.
Den 14. Februar igrg.
K. Kameralamt.
Bühl er.
Schloß Schwandorf. sFrucht- Vcrsteigerung.^ Zufolge hohem Auftrag des Königl. Höchsipreißlichen Gerichtshofs Tübingen, werden nächsten
Montag den 25sten d. Mts.
— s 70 Schfl- Dinkel
— > 70 Schfl. Haber
—g Schfl. Gersten für Biersieder, nebst andern geringen Quantums anderer Früchten, entweder im Ganzen, oder theil- weise, alle ganz gut gehalten, im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung an den Meistbietenden, jedoch auf hohe Radifikation, verkauft werden.
Die Herrn Ortsvorsiehcr werden höf- lichst ersucht, dieses ihren Gemeinden mit dem Anhänge bekannt zu machen, daß sich die Liebhaber
Morgens y Uhr,
an diesem Tage im Schlosse dahier ein- sinden, wo die Früchte alle Tage eingesessen werden können.
Den 21. Februar 1323.
Freiherr v. Kechler'sche Masse- Administration v. Braun.
Außeramtliche Gegenstände.
Schloß Schwandorf. sTrächti- ges Stuten - Pfe'rd zu verkaufen.^ Ich verkaufe, oder verhandle an ein anderes Pferd, ein trächtiges Stuten-Pferd, zjäh- rig, Faxbe ein Braun, zum Reuten und Einspannen unverbesserlich gut, nur aus