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abgegeben werden, allein die weitere Zufuhr wird in so kurzer Zeit statt finden, daß schon in 14 Tagen Abschlags-Quantitäten von den Gemeinde - Verschleußern hier abgelangt werden können.
Den Gemeinde - Rathui liegt nun ob, für ihre Orte Verschleuster aufzustellen, welche das Stein - Salz bei dem Haupt- Vcrschleußer hier abholen, indem hier an einzelne Gemeinde - Angehörige durchaus kein Steinsalz abgegeben wird. Die ausgesiebten Vcrschleußer sind binnen g Tagen dem Oberamt zu benennen, um sie zur Verpflichtung vorladen zu können.
Wenn mehrere kleinere aber benachbarte Gemeinden mit einander Einen Ver- schleußer aufstellen wollen, so hat die Unterzeichnete Stelle nichts einzuwenden.
Den 14. Februar 1323.'
K. Obcramt.
Unterthal heim, Oberamts Nagold. sSchafwaid - Vcrleihung.s Die — 100 Stück Mutterschafe, oder 140 Stück Hammel - Waare ertragende Sommer- Schafwaide zu Unterthalheim wird am nächsten Matthias-Feiertag,
den 25sten d. Mts.
auf 1 Jahr an den Meistbietenden verliehen, welches die Herrn Ortsvorstcher ihren Amts-Untergebenen mit dem Anhang eröffnen wollen, daß die Liebhaber sich an gedachtem Tage,
Morgens 10 Uhr
auf dem Rathhaus zu Unterthalheim ein- flnden, und die weiteren Bedingungen vernehmen können.
Den io. Februar 1623.
Der Gemeinderath allda.
Gesehen'
K. Oberamt Nagold.
Oberamt Freudenstadt.
Freuden st ad t. sBesoldungssteuer pro 16^/2«^ Um die Besoldungs-Steuer von 13^/28 berechnen zu können, werden sämmtliche Steuerpflichtige in Folge De
krets Vom 24sten Juli 132? aufgeforberk, spezifijirte Fafsioncn nach der Vorschrift (St.- und Reg.-Bl. v. 1321 S. 563— 571) ohne Unterschied, ob sich im Einkommen etwas verändert habe, oder nicht, binnen io Tagen dem Oberamt einzusenden.
Die Natural-Betrage der Zehenten sind nach dem Durchschnitts-Ertrag von den Jahren 1817, 1313 und 1319 zu fnti- ren. und über den örtlichen Pacht - Werth der Güter den Fafsioncn gemeinderäthli- che Urkunden bcizulcgen.
Vorstehende Aufforderung haben die Ortsvorsteher sogleich sammtlichen Besoldungs-Steuerpflichtigen z. B. den Herrn Pfarrern, Förstern rc. mitzutheilen.
Den 16. Februar 1323.
K. Oberamt.
Stängel.
Oberämtögericht Nagold.
Unterthalheim. sMundtodt-Er- klarung.s Da Matthäus Luz. Bauer und Wirth zu Unterthalheim durch obcramtS- gcrichtlichen Beschluß vom heutigen Tag mundtodt erklärt worden ist, so wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jeder mit diesem Luz ohne Einwilligung des demselben in der Person des Ambrosius Klink von Unterthalheim ausgestellten Pflegers, sch cS auf Borg oder gegen baare Bezahlung eingegangene Kontrakt ungültig ist, und hieraus keine Rechtshülfe geleistet werden wird.
Nagold den,4. Februar 1323- K. Oberamtsgericht.
Aktuar Rieker.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudensiadt. sBercinigung des Unterpfand-Wesens in der Gemeinde Hoch- borf.s Der Pfand - Kommissaire Heinrich vollendete am iitcn d. Mts. in der genannten Gemeinde daö Pfand-Verein!-