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Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfand-Wesens in der Gemeinde Döf­fingen.^ Der Pfand-Kommiffaire H e i n- r i ch vollendete am 2zsten d. M. in der genannten Gemeinde das Pfand-Bereini- gungs- Geschält, und legte das neue Un­terpfands Buch an.

Ließ wird nun mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem bemerkten Zeitpunkt an, die Ver­pfändungen in der erwähnten Gemeinde nach dem Pfand-Gesetz vom igten April 1325 und die Konkurse nach dem neuen Prioritäts - Gesetz, beziehungsweise nach dem Art. 2z des Einführungs-Gesetzes Von gleichem Tage, werden behandelt werden.

Den 24. Januar 1328-

K. Oberamtsgericht.

W e i n l a n d.

Freuden stad t. sGlaubiger Auf­rufs Von dem Königl. Oberamtsgericht zu außergerichtlicher Erledigung des De­bit-Wesens, des Jakob Friedrich Möhrlen, Bäckers dahier, ermächtigt, werden dessen Gläubiger und Bürgen aufgeforderl, am Donnerstag, den 2isten Februar d. I.

Vormittags 9 Uhr,

entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte auf dem hiesigen Rath­haus zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche mit deren etwaigen Vorzugs- Rechten rechtsgenögend zu erweisen und sich bei dem Versuch eines Vergleichs zu erklären, wobei angefügt wird, daß von den Richterscheinenden die aus den Akten bekannten Gläubiger der Mehrheit ihrer Kathegorie beigezahlt werden, auf die un­bekannten aber bei der gleich nach dem Vergleich erfolgenden Verweisung des vor­handenen Vermögens keine Rücksicht ge­nommen werden könne.

Den 19. Januar 1323.

K. Gerichts-Notariat UN- Stadtrath.

Außeramtliche Gegenstände.

Altenstaig. sAbschied.fi Meine schnelle Abreise hinderte mich, überall per­sönlich Abschied nehmen zu können.

Ich sage deshalb auf diesem Wege, denen, die mir Wohlwollten ein herzliches Lebewohl und bitte auch nach der Entfer­nung um Fortsetzung ihrer Liebe und Freundschaft.

Den 25 . Januar 1323.

Haier,

Lehrer an der Königl.

Taubstummen- und Blinden-Anstalt zu Gmünd.

Freudenstadt. sBall - Anzeige.fj Schwanenwirth Ummhofer giebt am Montag, den 4tcn k. M. einen Ball für Honoratioren und ladet dazu höflichst ein. Sein geräumiges Lo­kal gute Musik, prompte und billige Bedienung mit gutem Getränk und Essen nach Belieben, wird jeden Theilnehmen- den befriedigen.

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