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Jntelligenz-BlaLt
für die O b e r a m ts-B ez l rke
Nagold und Freudenskadr.
Im Verlag der Bischer'schon Buchdruckerei.
Nro. 6. Montag den 21. Januar 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfand-Wesens in den Gemeinden Reinerzau, Schömberg, Roth, Lvßburg und Lombach nebst Zuge- hörden. s Der Pfand-Kommissär L a u- sterer vollendete beziehungsweise am 26. 29. und zisten vorigen, und den z- und gten dieses Monats in den genannten 5 Gemeinden das Pfand-Bereinigungs-Ge- schaft, und legte die neuen Unterpfands- Bücher an.
Dies wird nun mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem bemerkten Zeitpunkt an, die Verpfandungen in den erwähnten Gemeinden und ihren Zugehörden nach dem Pfand-Gesetz vom ig. April ig25 und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetz, beziehungsweise nach dem Art. 2g. des Einführungs-Gesetzes von gleichem Tage, werden behandelt werden.
Den 17. Januar ig 28 -
K. Lbcramtsgerlcht.
W e i n l a n d.
K. Forstamt Wildberg.
Wikdberg. sSfraßenbau - Akkord.^ Ueber die Chauseemäßige Herstellung ei
nes Thcils des — durch den Kronwalb Frohnwald von Agenbach nach Würzbach und Kolmbach sich ziehenden Wegs, worüber der Uebcrschlag auf — l- 4g2 fl. 22 kr. gestellt ist, wird die Unterzeichnete Stelle in Folge höherer Weisung, einen Ab^ streichs-Akkord vornehmen.
Zu dieser Verhandluug ist Montag, der 2zste d. MtS. festgesetzt, «n welchem Tag die Akkords- Liebhaber
Morgens 10 Uhr,
in dem Hause des Wirth KepplerS zu Agenbach sich einzufinden, und gesiegelte Zeugnisse über Vermögen, und die Fähigkeit ein solches Unternehmen nach der Vorschrift auslühren zu können, vorzulegen haben.
Es wird jedoch bemerkt, daß, da an dem obenbesagten Tag, zugleich auch die Uebernahme einer, bereits Chauseemäßig hergestcllten Wegstrecke statt findet, die Verakkordirung an demselben dann nicht Vorgenommen wird, wenn der Boden mit Schnee bedeckt ist, und daß in diesem Fall ein anderer Tag hiezu bestimmt werden wird.
Den r6. Januar 1323-
K. Forstamt H i l l e r.
Außeramtliche Gegenstände.
Halt erb ach. sEmpfehlung.) Un-