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I n L e l lt g e n z - B l a t t
für die O b er a m ts-B ez irke
Nagold und Freudenseadr.
Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.
Nro. 76. Freitag den 21. September 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks' Behörden.
Nagold. Freuden stad t. Das Königliche Justiz-Ministerium hat unter Beziehung auf eine Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, durch welche sämmtliche Finanz-Stellen angewiesen wurden, in dem Falle, wenn für altere Forderungen der Finanz-Verwaltung bei der Pfand-Bereinigung eine größere als zweifache Sicherheit nicht gegeben werden könne, mit zweifachem Unterpfande, jedoch als Vvrhppothek, sich zu begnügen, — und demnach zur Aufkündigung der Schuld nicht zu schreiten, das Ansinnen gestellt, daß eine gleiche Verfügung auch an die unter dem Departement des Innern stehenden Verwaltungen erlassen werden möchte.
Da nun das Königliche Ministerium des Innern die möglichste Schonung der Pfand-Schuldner, so weit sie mit 'der Sicherheit der Gläubiger vereinbar ist, bei dem Pfand - Bereinigungs » Geschäft für sehr zweckmäßig hält, da eine rücksichtlose Behandlung der Schuldner die Zahl der Gante Vermehren. und damit auch die Sicherheit der Gläubiger gefährden würde, und da bei einem zweifachen Unterpfande die Sicherheit einer Forderung ohne ganz besondere Zufalle nicht gefährdet »st; so
ist auch das Königliche Ministerium de» Innern damit einverstanden, daß die öffentlichen Kassen in Ansehung bereits bestehender Forderungen an Schuldner, welche eine größere als zweifache Sicherheit durch Unterpfänder bei der Pfand-Bereinigung einzulegen nicht vermögen, sich init einem zweifachen Unterpfand, jedoch als Vorhppothek begnügen, und in einem solchen Falle nicht zur Aufkündigung des Kapitals schreiten sollen.
Den Stadt-Gemeinde- und Stiftungs- Rathen wird dieses mit dem Auftrag eröffnet, daß sie anmit ermächtigt sepen, in Ansehung der Forderungen der Stadt- Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen in dem angegebenen Falle sich mit einer zweifachen Vorhppothek zu begnügen.
Den 15. Sept. 1327-
Die K. Oberämter.
Nagold. Freuden stad t. Man hat schon öfters wahrzunehmen gehabt, daß die Zahlen der Nummer-Steine an den Staats-Straßen, welche mit schwarzer Oehlfarbe angeschrieben sehn sollen, beinahe nirgends mehr zu lesen sind, und daß sogar manche dieser Steine gänzlich fehlen.
Da aber dieselben theils zu Angabe der Roß-Lasten, theils, und vorzüglich auch bei der Bemerkung von Defekten, unentbehrlich sind, so wird den betreffenden