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Intelligenz-Blatt

> die Obera m t s - Berke

Nagol d und Freudensrad r.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nw. 75 . Montag den 17 . September 1827 .

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73 -

Verfügungen der Königlichen Bezirks-. Behörden.

N a g 0 l b. F r e u d e n st a d t. Das Königliche Justiz-Ministerium hat unter Beziehung, auf eine Verfügung deS Kö­niglichen Finanz-Ministeriums, durch wel­che fnmmtiiche Finanz-Stellen angewie» sen wurden, in dem Falle, wenn für äl­tere Forderungen der Finanz-Verwaltung bei der Pfand-Bereinigung eine größere als zweifache Sicherheit nicht gegeben werden könne, mit zweifachem Unterpfande, jedoch als Vorhypothek, sich zu begnügen. und demnach- zur Aufkündigung der Schuld nicht zu schreiten,, das Ansinnen gestellt, daß eine gleiche Verfügung auch an die unter dem Departement des In-, nern stehenden Verwaltungen erlassen wer­den möchte..

Da nun das Königliche Ministerium des Innern die möglichste Schonung derr Pfand-Schuldner, so weit sie mit der Si­cherheit der Gläubiger vereinbar ist, bei dem Pfand - Bereinigungs - Geschäft für sehr zweckmäßig hält, da eine rückstchtlofe Behandlung der' Schuldner die Mrhl der Gante vermehren, und damit auch die Sicherheit der Gläubiger gefährden würde, und da bei einem zweifachen Unterpfande die Sicherheit einer Forderung ohne ganz besondere Zufälle nicht gefährdet ist; so

ist auch das- Königliche Ministerium des Innern damit eiuverstand»», daß die öf­fentlichen Kaffen iw Ansehung bereits be­stehender Forderungen an Schuldner, wel­che eine größere als zweifache Sicherheit durch Unterpfänder bei der Pfand-Berei­nigung einzulcgen nicht vermögen, sich mit einem zweifachen Unterpfand, je­doch als Vorhypothek begnügen, und in einem solchen Falle nicht zur Aufkündi­gung deS Kapitals schreiten sollen.

Len Stadt-Gemeinde- und Stiftungs- Rathen wird dieses mit dem Auftrag er­öffnet, daß sie anmlt ermächtigt sepen, in Ansehung der Forderungen, der Stadt- Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen in dem angegebenen Falle sich mit einer zwei­fachen Vorhypothek zu begnügen- Den 15. Sept. ig 27 >

Die K. Oberämter.

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. OLeramt Freudenstadt.

Nagold. Freudenstadt. sAn die Gemein» de- und Stistungsräthe.f Da nach einem Erlasse der K. Kreis-Regierung vom 7ten d. M. die Fertigung von Extrakten und Affignationen für Kaffen-Aemter von den K. Forstämtern als Amts-Obliegenheit zu betrachten und ihnen nicht gestattet ist, für die von Amtswegen zu fertigende Auszüge au^ den Straf-Protokollen, eine Abrechnung zu machen, so werden sammt-