Jntclli«c»z-Blatt
für die O b 6 r n m t s - B e z i r k e
N a gold und F r e u d e n s r a d c.
Im Verlag der Bischer'scheu Buchdruckerei.
Nro. 45. Montag den 4. Juni 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. Die Oberamtspflcge wird kn Laufe der nächsten Woche sich dem Einzug der Besoldungs- und Pensionsstcuer aus das Etats-Jahr von unterzie
hen, weswegen diejenigen Personen, welche derlei Steuer zu bezahlen, haben aus- gesorvcrt werden, ihre Schuldigkeiten in dieser Zeit zu entrichten.
Nagold, den 31. Mai 1^27.
K. Obcramt.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Grünthal, Oberamtsgerichts - Bezirk Frcudenstadt. sSchulden-Liquidation.fj Nachdem gegen den Johann Ernst Hein- zelmann, Hafner in Grünthal, falls kein Borg oder Nachlaß-Vergleich zu Stande kommen sollte, der Gannt erkannt worben; so werden dessen Gläubiger andurch vorgcladen, bei der aus den 2g Juni d. I. vertagten Schuldcn-Liquidation, Vor- mittags 9 Uhr in dem Wirthshaus zum Hir>ch in Grüuthal ihre Forderungen mit den etwaigen Vorzugs - Rechten entweder in Person oder durch Bevollmächtigte ge- Lrig zu hcrweisen, widrigenfalls sic da
mit am Schlüsse der Verhandlung ausgeschlossen werden würden.
Frcudenstadt, den 2g. Mai ig2?.
K. Oberamtsgericht.
N i e ck e r.
Ettni a n n s,v e i l e r, Oberamts Nagold. s Schulhaus-Bau-Akkord.Der hiesige Gcmeinderath hat die Erbauung eines neuen Schulhauscs allhier beschlossen, und zu diesem Vorhaben die Genehmigung erhalter>.
Nach dem gefertigten Niß und Ucbcr- schlag beträgt:
1) die Maurer- Steinhauer-
und Grab-Arbeit 227 fl. 44 kr.
2) die Zimmer-Arbeit 107 st. 19 kr.
5) die Schreiner-Arbeit 55 fl. 22 kr.
4) die Schlosser-Arbeit 66 fl. 56 kr.
5) die Glaser-Arbeit 54 fl. 55 kr.
und
6) die Hafner-Arbeit sammt
Gußeisen zz fl. 12 kr.
deren Fertigung im Wege des Abstreichs tüchtigen Meistern, welche im Stande sind, hinlängliche Caution zu leisten, überlassen werden wird.
Zu Vornahme des Abstreichs ist Montag der li. Jun. d. I. bestimmt, an welchem Tage, Morgens 9 Uhr, sich die Liebhaber mit ortsobrigkeitlichen Tüchtig- kcits- und Vermögens-Zeugnissen vor dem