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lung von vaterländischen Industrie-Pro­dukten beischließen wollten, so würde es ihnen selbst von Nutzen sepn, indem sie hier gesammelt, und bleibend ausgestellt werden sollen, so daß Einheimische und Fremde sich fortwährend zu gleicher Zeit mit den Maaren und den Verfertigern bekannt machen können.

In Absicht auf die bildenden Künste werden nicht nur die Künstler selbst er­sucht, ihre vorräthigen Arbeiten zur Aus­stellung zu bringen, sondern auch die Besitzer vaterländischer Kunstwerke gebe­ten, ihre ausgezeichneteren von Württem- bergern verfertigten Kunst-Gegenstände aus der neuern Zeit, dem Publikum auf diesem Wege zur Anschauung zu bringen.

Da die Kunst-Ausstellung keinen andern Zweck hat, als die vorzüglicheren Erzeug­nisse des vaterländischen Kunst- und Ge- werb-Fleißes im Ganzen und in seinen einzelnen Zweigen kennen zu lernen, Ver­dienste zur allgemeinen Anerkcnntniß zu bringen, Nacheiferung zu veranlassen, und Talente zu wecken, so dürften manche Bedenklichkeiten, welche öfters bei Mit­theilung von Kunst-Gegenständen, na­mentlich von Porträts Statt finden, hin­wegfallen, indem hier nur das Verdienst des Künstlers, nicht das Porträt als sol­ches, oder der Familienwerth desselben in Betracht gezogen wird.

Seine Königliche Majestät ha­ben wiederum gnädigst erlaubt, daß die in Höchst Ihrem Eigenthum befindli­chen, früher nicht ausgestellten Werke va­terländischer Künstler, gleichfalls zur Aus­stellung gebracht werden dürfen.

Der Zutritt zu diestn Ausstellungen ist Morgens von 1012 Uhr und Nachmit­tags von 20 Uhr geöffnet.

Nagold, den 25. Merz 1827.

K. Lberamt.

Kameralamr Reuthin.

Reuth in. sHaus-Verkauf.^j Durch die Auflösung des Diakonats in Haiter- bach, ist das dortige Diakonat-Haus ent­behrlich geworden, und deßhalb auf hö­heren Befehl zum Verkauf ausgesezt.

Am Donnerstag den 29. d. M. Vor­mittags io Uhr wird nun ein Versuch zum Verkauf zur künftigen Bewohnung und zum Abbruch desselben vorgenommen wer­den, wozu man die Liebhaber auf das Rathhaus in Haiterbach mit der Bemer­kung einladet, daß auswärtige dem Kameralamt nicht bekannte Kaufsliebhaber von dem Hause inzwischen Einsicht nehmen kbnnen, und mit Vermögens- und Prädi­kats-Zeugnissen sich ausweisen müssen.

Reuthin, den 15. Marz ig27>

K. Kameralamt.

B ü h l e r.

Außeramtlrche Gegenstände.

Nagold. sVermißte Schnuvf-Tabacks. Dosc.^j Bei einer am 14. Januar d. F. Nachmittags von Wildberg nach Emmin­gen stattgefundenen Schlitten-Parthie, ist einem Schnupfer eine Dose abhanden ge­kommen, die sich seither nicht wieder bei ihrem rechtmäßigen Eigenthümcr eingc- funden hat.

Da alle zu deren Wiederbeischaffung, seither durch Privat-Correspondenz, ange­wendeten Mittel ein unbefriedigendes Re­sultat lieferten, an der Beifahung der Dose aber viel gelegen ist; als wird nach derselben folgender Steckbrief er­lassen:

Signalement.

Die Dose ist rund, höchstens 1^ Jahr alt, Zoll 2 Linien im Durchmesser breit, ^ 3 °^ 5 Linien hoch; der Grund ist schwarz lackirt, die Composition Pa­piermaschinen. Auf dem Deckel ist in sitzen-