che Haare, länglichtes Gesicht, gewöhnliche Nase, gute Zahne, aufgeworfene große Lippen, hohe Stirne, gerade Beine.
Er war bei seiner Entweichung zerlumpt in einem weiß leinenen Kittel, grau tuchene Hosen, alte Weste, Schuhe und mit einem alten zeckigen Filzhute, gekleidet.
Signalement des Kindes: dasselbe heißt Ludwig, ist 6'/? Jahr alt, hat eine gesunde schwarzbraune Farbe, vollkommenes Gesicht, schwarze Augen und Haare. Es war in leinenen Rock, Hosen und einen alten Hut gekleidet.
Freudenstadt. sAn die Schulthei- ßenämter.^ Es ist in der neueren Zeit wieder zuweilen vorgekommen, daß die Ortsvorflcher ohne Vorwissen und Genehmigung des Oberamtes Attestate oder Zeugnisse ausgestellt haben. Man will deswegen sammtliche Vorsteher des Oberamtsbezirkes wiederholt auf die General-Verordnungen
vom 2z- Jul. igro. Reg.Bl. von i8ro. Seite ZO7.
vom i. April rgi2. Reg.Bl. von igl2. Seite 165.
aufmerksam machen. Sollte sich nun dessen ungeachtet ein Stadt- oder Dorf-Vorsteher beigeben lassen, Attestate oder Zeugnisse auszustellen, ohne sie zuvor dem Oberamte zur Genehmigung vorgelegt zu haben, so wird unnachsichtliche Bestrafung dafür cintreten.
Den 17. Marz 1327.
K. Oberamt.
Freudenstadt. sAn die Schulthei- ßenamter.^ Um die Streitigkeiten wegen Anweisung von Heimathverhaltnissen so viel'nur möglich zu vermindern und zu Vermeiden, muß es eine Hauptsorge eines jeden . Ortsvorstehers sepn, ans alle sich in seinem Amtsbezirke a-ufhaltende Fremde, Dienstboten männlichen und weiblichen Geschlechts, ein genaues Augenmerk zu rich-
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ten und zu diesem Behuf« die ansaßigen Ortsangehörigen strenge dazu anhalten, daß sie keine Dienstboten und Fremde überhaupt aufnehmen, ohne sie der Orts- vbrigkeit angezeigt zu haben, diese aber hat keinem Dienstboten ober sonstigen Fremden den Aufenthalt zu gestatten, wenn er sich nicht mit einem amtlichen Zeugnisse ausweisen kan», daß er irgend einer Gemeinde angehsre, welche ihn jederzeit wieder aufzunehmen hat.
Das Oberamt hat aus mehreren Vorfällen zu schließen den Grund, daß die Ortsvorsteher diese Sicherheits-Maßregel für ihre eigene Gemeinde und den Staat, nicht sehr strenge einhalten: daher ihnen bei Vermeidung persönlicher Verantwortung und Strafe, wiederholt aufgetragen wird, in keiner Beziehung davon abzuweichen.
Einzig und allein bei solchen Personen, welche dem hiesigen Oberamts-Bezirke angehören und deren bürgerliche Verhalt- nisse bekannt sind, findet eine Ausnahme statt.
Den 16. Marz 1827,
K. Obcramt.
Wildberg. Die Unterzeichnete Beamten sind durch Dekret K. Finanzkammer des Schwarzwald-Kreiscs vom i2ten Dezember v. I. angewiesen, die Herstellung einer Strecke Wegs, welche auf eine Länge von 760 laufenoen Ruthen, durch den Herrschastwald Kirnberg, zwischen Hildrizhausen und Tübingen, führt, und von welcher die Ucberschlags - Summe 563 fl. 55 kr. beträgt, an tüchtige Männer im Abstreich zu verakkordiren.
Diese Verhandlung wird am Samstag, den 24. März, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhaus zu Herrenberg vorgenommen werden, und es haben bei solcher die Liebhaber zu dieser Entreprise, sich nicht nur mit gesiegelten Zeugnissen über ihre