datisnen.^ Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, das Schuldenwcsen
1) des Weiland Michael Schwarz, gewesenen Webers zu Egenhausen, und
L) des Weiland Wendel Krauß, gewesenen Sägers zu SunmerSseld, wo möglich durch Vergleich im außergerichtlichen Wege zu erledigen.
Zu diejen Verhandlungen sind nun folgende Tagfarthcn, und zwar:
1) des Weiland Michael Schwarz von Egenhausen aus Montag, den 5. Merz 1327 und
2) des Weiland Wendel Krauß von Simmersield aus Samstag den 10. Merz 1327
sestgesczk, und cS werden deßhalb die Gläubiger der Vvrbemeldten Schuldleute, oder deren etwaige Bürgen anmit ausgesordert, an gedachten Tagen Vormittags 3 Uhr entweder in Person, oder durch geseyuch Bevollmächtigte auf den Nathhäusern der Wohnorte der Schuldlcutc zu erscheinen, ihre Forderungen mittelst Vorlegung der Original-Doiumente zu Uquidiren, und sich über einen Borg oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Gegen die nicht Liquidireude, aus den vorliegenden Alten nicht zu ersehende un- belannic Gläubiger wird am Montag den
Merz l. I. von dem Königlichen Lberamtsgericht Nagold der PräUusiv- Bescheid ausgesprochen, von den nicht erschienenen bekannten Gläubigern wird aber angenommen werten, als treten sie der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Kathcgorie bei.
Altenstaig, den Z. Februar 1327.
K. Amtsnotariat.
Stroh.
Egenhausen, Gerichtsbezirks Nagold. (Aufforderung.^ Um die Derlas- senschast des verstorbenen Jakob Braun,
gewesenen Gcmeinderaths von Egenhausen, richtig zu stellen, werden alle diejenige, welche irgend eine Ansprache an dieselbe zu machen haben, anmit ausgesordert, solche binnen Zv Tagen a äato bei dem Waisengerichk in Egenhausen anzugeben, widrigcmalls sie sich cs sechsten zuzuschrei- bcn haben, wenn da dessen Erben sich zum Thcil im entfernten Ausland befinden, eine nachgehends geltend machen wollende Forderung mit vielen Schwierigkeiten verbunden sehn würde.
Altenstaig, den 5. Febr. 1527.
K. Amtsnotariat.
Stroh.
Altenstaig, Stadt. sSägmühle- Vcrleihung.^ Der Bestand der hiesigen Stadt-Sägmühle gehet aus Georg» d. I. zu Ende. Nach stadträthlichem mit Zu- siimmung deö Bürger Ausschusses gefaßtem Beschlüsse, solle diese Sägmühle, die unten an der Stadt an der Nagold liegt, wieder aus z oder 6 Jahre im Ausstreich verliehen werden, worzu Montag der 12. Merz d. I. anberaumt ist. In den Bestand werden 4 V. Wiesen bei der Sägmühle zu Haltung einer Kuh gegeben. Die Herrn, Ortsvorsteher werden gcbettcn dieses mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß die Liebhaber die Sägmühlc täglich beaugenscheinigen und bei der Auf- streichS-Verhandlung gedachten Tags Mittags 2 Uhr auf hiesigem Nathhaus erscheinen können. Der Bcständer muß entweder ganz gute Bürgschaft oder gerichtliche Caution für gvo fl. stellen.
Den 16. Febr. 1327-
Im Namen des Stadtrath- allda, Stadtschulthciß und
Derwaltungs Aktuar Carl Maser.