Nagold und Freudenstad r.

Im Verlag der Vische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. 5. Montag den 15. Januar 1827.

1) Gemeinschaftliche oberamtliche Verfügungen.

2) Besondere amtliche Verfügungen.

Oberamt Nagold.

Nagold. Stadt Altenstaig, s Aus­wanderung.^ Catharina, die ehlich ledige Tochter des weiland Georg Friedrich Faßnacht, gewesenen Bürger und Bäcker­meisters zu Stadt " Altenstaig, wandert in die Kaiserlich Königlich Österreichische Haupt- und Residenz-Stadt Wien, aus, und wird vor ihreH vaterländischen Behör­den, auf Jahresfrist, durch den Bürger und Sailermeister Johannes Bauer, zu Stadt Altenstaig, vertreten.

Den 8- Jan. 1627.

K. Oberamt.

Nagold, s Auswanderung. ^ Anna Maria Sautter, von hier, wandert nach Strasburg aus, und wird aus Jahresfrist durch Jakob Friederich Sautter, Conditor in Nagold, vor den diffeitigen Behörden vertreten.

Den iz. Jan. 1527.

K. Oberamt.

Nagold. Gerichts- und Pfand-Com- miffariatsbeArA fAmortisations-Erkennt- niß.s Nachdem-/a<uf die öffentliche Auf­forderung der Städt- und resp. Gemein- derathe zu-Nagols, Haiterbach, Beihingen,

Bösingen, Emmingen, Jselshausen, Min­dersbach, Oberthalheim, Oberschwandorf, Pfrondorf, Rohrdorf, Schietingen, Unter­thalheim und Unterschwandorf v. 28- Sept. d. I. binnen der anberaumken Frist bei dem Pfand - Commiffariat Nagold keine weitere Anmeldungen eingekommen sind, so werden hiermit, dem androhten Prä- judize gemäß, oberamtsgcrichtlichem Auf­trag zu Folge, die bis zum 1. Jun. 17L6 in den öffentlichen Unterpfandsbüchern ein­getragenen Rechte, welche nicht schon auf den Aufruf des König!. Obertribunals vom 4- Jun. v. I. angemeldet wurden, unk> deren Erlöschung von den betreffen­den Guts-Eigenthümcrn behauptet wird, als erloschen erklärt, und die darüber aus­gestellten Urkunden gegen jeden Inhaber andurch für kraftlos erkannt.

Den 29. Dez. 1326.

Die Stadt- und resp. Gemeinde- Räthe der.vorbenannten Orte.

Vt. Pfand-Commiffär Herrmann.

Emmingen, Lberamts Nagold. sSchafweide-Vcrleihung.I Die ^Gemeinde Emmingen ist gesonnen, ihre Sommer­schafweide, welche Los Stücke erträgt, auf nächste Z Jahre nämlich von Lichtmeß 1.627 bis dahin igzO zu verpachten.

Au der Verpachtung ist Tagfarth auf, 2. Februar l. I. anberaumt, an welchem