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die Eigenthümer über den Werth ihrer Thiere belehrt werden können.
Zugleich haben obengenannte OrtSvor- sicher ihre Amtsuntergcbenen in Kenntniß zu sehen, daß an dem gedachten Tage und Orte, bei Regulierung deö Beschäl- Wesens, einige zwei- und dreijährige Schimmelhengst-Fohlen aufgckauft werden werden, damit etwaige Eigenthümer solcher Thiere sich darnach richten können.
Hiernach re.
Nagold, den 7 . Jan. 1327.
K. Oberamt,
-der Lberamtmann Engel.
Nagold. sBekanntmachung.^ Da nach einem Beschlüße der Lberamtsver- sammlung vom 2z. Nov. 1326 die amtlichen öffentlichen Bekanntmachungen des Lberamtsbezirks Nagold, vom 1. Jan. d. I. an, nicht mehr wie bisher, durch das Tübinger Intelligenz-Blatt — son- dern durch das — in Nagold erscheinende — „Intelligenz-Blatt für die Oberamtsbezirke Nagold und Freudenstadt," zur Kenntniß des Publikums gebracht werden, und jede einzelne Gemeinde zu Anschaffung dieses Blatts legitimirt ist; so werden die sämmtlichen Ortsvorsteher aufgefordert, allen in diesem Blatte erscheinenden amtlichen Bekanntmachungen die gleiche Folge zu widmen, als ob ihnen diß- salls ein besonderes amtliches Ausschreiben zugekommen wäre; Verfehlungen gegen diese Anordnung ziehen in der Regel Rügen nach sich.
Hiernach rc.
Nagold, den 7. Jan. 1827.
K. Oberamt, der Oberamtmann Engel.
Nagold. sAn die Schulthcißenamter.^ Mehrere Schultheißenämter senden die Urkunden über die von denselben eingesezte Taxen entweder gar nicht, oder nicht auf den bestimmten Termin ein. Die Unter
zeichnete Stelle findet sich daher veranlaßt, sammtliche Ortsvorstände hiemit aufzufordern, die fraglichen Urkunden unfehlbar jedesmal in den ersten 3 Tagen nach der Verfallzeit an dieselbe einzusenden, und, wenn auch kein Tax angesezt worden. An- zeige zu machen, widrigenöfalls solche un- nachsichtlich durch Wartboten auf Kosten der säumigen Ortsvorstande abgeholt werden würden.
Den 9. Jan. 1327.
K. Oberamt.
Nagold. Stadt Altenstaig. sAuS. Wanderung.^ Catharina, die ehlich ledige Tochter des weiland Georg Friedrich Faßnacht, gewesenen Bürger und Bäckermeisters zu Stadt Altenstaig, wandert in die Kaiserlich Königlich Österreichische Haupt - und Residenz - Dtadt Wien, aus, und wird vor ihren vaterländischen Behörden, auf Jahresfrist, durch den Bürger und Sailermcister Johannes Bauer, zu Stadt Altenstaig, vertreten.
Den z. Jan. 1627.
K. Oberamt.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. sOberamtliche Bekanntmachung.^ Die Instruktion für die Besteurung der Gewerbe ß. g. Zu Vollziehung des Gesetzes vom ig. Juli 182l A. 14. macht es lediglich von den Bestimmungen der Gemeinden und Amtsver- sammlungen abhängig, ob die Wein-, Hopfen- und Oehlhändlcr, wohin nach dem Gesetze auch die Holzhändler gehören, ferner die Frucht- und Viehhändler zu den Amts- und Gemeinde-Anlagen beigezogen werden sollen.
Vermöge besonderer Verfügung des K. Ministeriums des Jnnern-werden nun die Gemeindevorsteher darauf aufmerksam gemacht und denselben überlassen, hierüber Beschlüsse zu fassen.
Freudensiadt, den 3. Jan. 1327.
K. Lberamt.