550

Z) Dessen Geburtsort;

4 ) Dessen Alter;

5) Den Zweck des Aufenthalts deS nicht

in Arbeit tretenden Fremden;

6) Die Dauer des Aufenthalts.

Die mündliche oder schriftliche Anzeige muß innerhalb 24 Stunden von der Ankunft de? Fremden an geschehen.

Nur die Studirenden dürfen bei dem Stadtschultheißenamte nicht angczeigt wer­den und die Universitäts - Angehdrigen zei­gen auch Nicht - Studirende nur bei der K. Ncgieruugs - Commission an.

Von dem Abgehen eines vom jten Ja­nuar 1826 an ang koinmenen Fremden ist gleichfalls innerhalb 24 Stunde» bei Strafe Anzeige zu machen.

Den 27. Decbr. 1825.

Stadtschultheißenamt.

Stadtschultheißenamt Rottenburg.

Ro1tenbur>g. (Holjvcrkauf.) Am 25. Januar 1826 und die folgenden Tage, wird aus dem hiesigen Stadtwald wieder für Z bis 4600 fl. Holz , bestehend in tan- nenen und fichteneu Stämmen, die sowohl zum Bauen als "Flözen tauglich sind, im öffentlichen Aufsircich verkauft.

Indem man die Ortsvorsieher ersucht, dieses in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen , wird bemerkt, daß die nähern Bedingungen, unter welchen der Verkauf vorgcnommen wird, am Tage des Verkaufs bekannt gemacht werden und sehr annehm­bar sehen.

Am 2Z. Dobr. 182Z.

Stadtschultheißenamt.

Tübingen. (Mühle - Verleihung.) Die zur hiesigen Stadt gehörigen Mühlen, nämlich die untere Haagthormühle mit 1 Gerb- und Z Mahl-Gangen, die Neumühle mit 1 Gerb, und 5 Mahl-Gängen, wer­den am

Mittwoch den 11. Jan. 1826 Morgens 8 Uhr

hiesigem Rathhaus im öffentlichen Auf- str-ich verpachtet werden. Die Liebhaber kennen solche in Augenschein nehmen, und sich an gedachtem Tage mit Zeftzlich aus- igten vderamtltch gesiegelten Zeugnis­

sen über guten Nus, Vermögen und Tüch­tigkeit versehen, bei der Verleihung ein­finden, wo dann die Dauer der Pachtzeit bestimmt werden wird.

Den 24. Decbr. 1825.

Stadtrath.

Bohnöorf. ( Gläubiger - Aufruf.) Auf oberamlsgerichtliche Ermächtigung wer­den von der Unterzeichneten Stelle die sämt­lichen Gläubiger des vor 1^- Jahren verstor­benen Johannes Klrßmaul, Jergen Sohn, htemit aufgefordert, ihre Ansprüche an die noch vorhandene Masse des Kußmauls bis den ZV- Januar 1826 auf dem Nathhaus zu Bohndorf Vormittags 9 Uhr, um so gewisser erweislich darzuthuu, als nach Derftuß dieses Termins die Nicht- erscheinenden cs sich selbst zuzuschrciben hätten, wenn sie bei Vcriheilung der Gü­terzieler von denen der Ehefrau noch ein Theil als Voraus gebührt nicht berück­sichtigt würden.

Den 22- Decbr..lS25.

Das Waisengericht daselbst.

Schwandorf.. Fruchtverkauf. Der- Kbnigl. Hdchstprrifliche Gerichtshof zu Tü­bingen hat einen fuccessivcn Verkauf der hie­sigen Guts- und in Umerthalhrim befindli­chen Zmßfrüchten angeordnet. Diese Früchte bestehen in Dinkel, Gerste und Hab.r und können in größer» oder kleinern Quantums nach dem Kasten« und Kaufhaus-Preiß ab­gefaßt, auch täglich in Augenschein genom­men und mit der Unterzeichneten Stelle Kaufe abgeschlossen werden.

Frriherriich von Kechlcrsche Masse-Verwaltung, Lberacciser v. Braun.

Außeramtliche Gegenstände.

Tübingen. (Haus und Baumgutzu verkaufen.) Wegen kränklichen Umständen. hat sich die Unterzeichnete entschlossen ,, ihre ' Backerei aufzugeben und ihr bcsizcndes HauS mit Backgcrcchligkeit a»S freier Hand im öffentlichen Aufgreich an den Meistbieten­den zu verkaufen. Dieses Haus ist für jeden GewerbSmann tauglich und enthalt fünf heizbare Zimmer, einen guten Keller, Stal-