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Z) Dessen Geburtsort;
4 ) Dessen Alter;
5) Den Zweck des Aufenthalts deS nicht
in Arbeit tretenden Fremden;
6) Die Dauer des Aufenthalts.
Die mündliche oder schriftliche Anzeige muß innerhalb 24 Stunden von der Ankunft de? Fremden an geschehen.
Nur die Studirenden dürfen bei dem Stadtschultheißenamte nicht angczeigt werden und die Universitäts - Angehdrigen zeigen auch Nicht - Studirende nur bei der K. Ncgieruugs - Commission an.
Von dem Abgehen eines vom jten Januar 1826 an ang koinmenen Fremden ist gleichfalls innerhalb 24 Stunde» bei Strafe Anzeige zu machen.
Den 27. Decbr. 1825.
Stadtschultheißenamt.
Stadtschultheißenamt Rottenburg.
Ro1tenbur>g. (Holjvcrkauf.) Am 25. Januar 1826 und die folgenden Tage, wird aus dem hiesigen Stadtwald wieder für Z bis 4600 fl. Holz , bestehend in tan- nenen und fichteneu Stämmen, die sowohl zum Bauen als "Flözen tauglich sind, im öffentlichen Aufsircich verkauft.
Indem man die Ortsvorsieher ersucht, dieses in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen , wird bemerkt, daß die nähern Bedingungen, unter welchen der Verkauf vorgcnommen wird, am Tage des Verkaufs bekannt gemacht werden und sehr annehmbar sehen.
Am 2Z. Dobr. 182Z.
Stadtschultheißenamt.
Tübingen. (Mühle - Verleihung.) Die zur hiesigen Stadt gehörigen Mühlen, nämlich die untere Haagthormühle mit 1 Gerb- und Z Mahl-Gangen, die Neumühle mit 1 Gerb, und 5 Mahl-Gängen, werden am
Mittwoch den 11. Jan. 1826 Morgens 8 Uhr
hiesigem Rathhaus im öffentlichen Auf- str-ich verpachtet werden. Die Liebhaber kennen solche in Augenschein nehmen, und sich an gedachtem Tage mit Zeftzlich aus- igten vderamtltch gesiegelten Zeugnis
sen über guten Nus, Vermögen und Tüchtigkeit versehen, bei der Verleihung einfinden, wo dann die Dauer der Pachtzeit bestimmt werden wird.
Den 24. Decbr. 1825.
Stadtrath.
Bohnöorf. ( Gläubiger - Aufruf.) Auf oberamlsgerichtliche Ermächtigung werden von der Unterzeichneten Stelle die sämtlichen Gläubiger des vor 1^- Jahren verstorbenen Johannes Klrßmaul, Jergen Sohn, htemit aufgefordert, ihre Ansprüche an die noch vorhandene Masse des Kußmauls bis den ZV- Januar 1826 auf dem Nathhaus zu Bohndorf Vormittags 9 Uhr, um so gewisser erweislich darzuthuu, als nach Derftuß dieses Termins die Nicht- erscheinenden cs sich selbst zuzuschrciben hätten, wenn sie bei Vcriheilung der Güterzieler— von denen der Ehefrau noch ein Theil als Voraus gebührt — nicht berücksichtigt würden.
Den 22- Decbr..lS25.
Das Waisengericht daselbst.
Schwandorf.. Fruchtverkauf. Der- Kbnigl. Hdchstprrifliche Gerichtshof zu Tübingen hat einen fuccessivcn Verkauf der hiesigen Guts- und in Umerthalhrim befindlichen Zmßfrüchten angeordnet. Diese Früchte bestehen in Dinkel, Gerste und Hab.r und können in größer» oder kleinern Quantums nach dem Kasten« und Kaufhaus-Preiß abgefaßt, auch täglich in Augenschein genommen und mit der Unterzeichneten Stelle Kaufe abgeschlossen werden.
Frriherriich von Kechlcrsche Masse-Verwaltung, Lberacciser v. Braun.
Außeramtliche Gegenstände.
Tübingen. (Haus und Baumgutzu verkaufen.) Wegen kränklichen Umständen. hat sich die Unterzeichnete entschlossen ,, ihre ' Backerei aufzugeben und ihr bcsizcndes HauS mit Backgcrcchligkeit a»S freier Hand im öffentlichen Aufgreich an den Meistbietenden zu verkaufen. Dieses Haus ist für jeden GewerbSmann tauglich und enthalt fünf heizbare Zimmer, einen guten Keller, Stal-