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Intelligenz-
für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Nottenburg, Nagold, Horb und Herrenöcrg.
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Im Verlag der Schramm^schen Buchdruckerei.
Nro. 104. Freitag den ZO. December 1825.
I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
H. Besondere Amtliche Verfügungen.
Oberamtögerrcht Horb.
Horb. (PrioritätS - Erkenntniß - Er- dffnung.) In der Ganntsache des Moriz Wollensak, Bauern zu Vollmarinzen, und BalthaS Dettling, Taglbhner zu Walzstet- ten, wird
am Dienstag den 24. Jenner 1826 Vormittags 9 Uhr — das PrioritätS - Erkenntniß — die Schulden-Verweisung und Güter- Pflegrechnung auf dem Rathhaus dahier eröffnet, wozu die Gläubiger hiemit dffentlich vorgeladen werden.
Den 20. Decbr. 1825-
K. LberamtSgericht.
Act. Herrmann.
Cameralamt Herrenberg.
Schaichhof bet Weil im Schbnbuch. (Holz-Verkauf.) In dem zur Domaine Schaichhof gehörigen Walde wird am Montag den 9 . Januar 1826 eine beträchtliche Quantität von Brennholz, bestehend in buchenem, eichenem, birkenem, aspenem, erlenem Scheuter. und Prügelholz, so wie in buchenen, birkenen und gemischten Wellen, im Aufst"ich verkauft werden. Die Liebhaber werden eingeladen, sich am bemerkten Tage, Vormittags 10 Ihr, im Walde cinzufinden und der Behandlung anznwohnen.
Den 21« Dccbr. 1825.
K. Hof-Cameralamt Herrenberg.
Stadtschultheißenamt Tübingen.
Tübingen. (Warnung.) In Gemäßheit eines Erkenntnisses des Crimiual - Senates des Kdnigl. Gerichtshofes allhier vom 16- dieses Monats , wird hiemit bekannt gemacht, daß die Ehefrau des Weißgcrbers Wilhelm Friedrich Kommcrell, wegen Unterschlagung , unerlaubte» gewerbsmäsigen Geidmakelns, erschwert durch betrügltche Erhebung übermäßiger Gebühren, zu dreimonatlichem Gefangniß im Polizeihaus zu Rottenburg verurthcilt worden, und daß da» Publikum, wie hiemit geschieht, vor den schädlichen Umtrieben derselben gewarnt werde.
Den 24. Decb. 1825.
Stadtschultheißenamk.
Tübingen. (Anzeige von Fremden.) Alle Fremden, sie mögen aus einem andern Orte des Kdnigreichs gebürtig oder Ausländer sehn, insbesondere Hand- werkspursche, Knechte und Mägde, sind vom Iten Januar 1826 an bei Strafe, nicht nur der K. Regierunzs. Commission , sondern auch dem Stadrschultheißenamte mündlich oder schriftlich auzuzeizen.
Die mündliche Anzeige ist Vormittags
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zwischen 11 und 12 Uhr, oder Abends zwischen 5 und 6 Uhr auf dem Rathhause zu
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machen und die schriftliche Anzeige muß ent
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halten :
1 ) Den Vor - und Zunamen , so wie ö-«;
Stand oder die Profession deS Fremd: a ,
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2 ) Den Namen dessen, der den FrenN' m
beherbergt, oder bei dem der Fremde
in Arbeit tritt;