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für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Rottenbnrz, Nagold, Horb und Hemnberg.

Im Verlag der Schramm'schen Vuchdruckerei.

Nro. ioo. Freitag den 15. Dccember 1826.

I. Gemeinschaftliche Ooeramtliche Verfügungen.

Auf eine bei dem K. Ministerium deS Innern cingekompiene Anfrage:

die Belohnung der Orisvorsteher, Naths- schreibcr und Gcmeinderäthe, für dis ihnen nach der Generawcroednung vom 15. Decbr. 1?25- §. 44. auf-, getragenen Verrichtungen bei dem Pfandberei'nigungsgeschaft betreffend, ist der Bescheid ertheilt worden, daß, da einerseits dieses Geschäft außerordentlicher Art ist, und in dn> meisten Gemeinden längere Zeit wadrcn kan» , anderseits aber der Orrövorsteher einer Gemeinde nicht ge­hindert ist, sich bei demselben durch einen dazu geeigneten Gemcinderath vertreten zu lassen, die Dienstleistungen bei demselben weder zu den unter den Gehalten der Ortsvorstchrr und Nathsschreiber begriffe­nen Verrichtungen noch zu den unentgcld« lich zu besorgenden Obliegenheiten der Ge- meinberäthe gezählt werden kdnnen, son­dern dafür die nach der Csmmunordnung den Stadt - und Gemeinderalhen (Magi« stratsPersonen in Städten und Dörfern) verordnet!» Gebühren (Taggelder und Zeh­rung bet Reifen) und zwar ohne in Be­ziehung auf den Betrag dieser Gebühren zwischen dein Orlsvorstcher und dem Raths­schreiber oder Gemeinderath zu unterschrei­ben passirt werden sollen.

Hienach haben sich die Ortsvorstehev und Gemsinderäthe zu achten.

Den 8. Deeembcr >826-

Die K. Oöerämter.

H. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberamt Rottenburg.

Rottenburg. (An die Ortsvorste- her.) Die OrtSvorstcher werden hiemit ausgefvrdcrt, unfthlhar bis zum 20. o. M.

den Bericht über die bei dew Ordens- und Medailleninnhabern Vvrgegangenen Veränderungen hieher zu schicken. Kommt diese Anzeige nicht auf den Termin ein, so wird sie durch einen Warthboten abge» holt werden.

Den 12. Decbr. 1826.

K. Dberamt.

Oberamtsgericht Rottenburg.

Rottenburg. ( SHuldcnliquiöa- tionen. ) Ueber das Vermögen des Johann GeorgsHaag, Bürgers und ZimmermannS zu Bodelshauscn, ist der Gannt rechts­kräftig erkannt, und zur Schuldenliquida- tivn Tagfarth auf

Mittwoch den 10. Januar 1827 bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie über­haupt alle Personen , welche Ansprüche <ur das vorhandene Vermögen machen wollen.. werden hiemit vorgeladen bei dieser Ver­handlung Morgens g Uhr auf dem Nach­hause zu Bodelshausen persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erschein