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für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Rollenburg, Nagold, Horb und Herrenberg.

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Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerei.

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Nro. 55. Montag den io. Zull 1326.

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70 Jahr

1. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

H. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberarncsgericht Tübingen.

Bebenhausen. (Gläubigeraufruf.) Vermöge Beschlusses vom LZ- d. M. wer­den hiemit die Gläubiger des Zimmermannö Kaiser in Bebenhausen, welche bis setze ihre Forderungen nicht liquidtrt haben^ aufge­fordert, solche bis

zum 27. Juli d. I.

bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden, an welchem Lage der Präclusivbeschcid ge« gen alle bis dahin nicht erschienenen Gläu­biger ausgesprochen werden wird.

Tübingen den 27. Juni 1826.

K. Lberamtsgericht. Hufnagel.

Tübingen. Wankheim. (Mundtodt- Erklarung.) Adam Friedrich Schäfer und sehr Eheweib, von Wankheim, sind wegen ihres fortgesetztenverschwenderischcn Lebens­wandels für mundiodt erklärt, und densel» den Johann Adam Schettler, Gemeindepfle, ger von da, als Pfleger gesetzt worden.

. Es wird daher Jedermann gewarnt, den Schaferschen Eheleuten ohne Genehmi« gung des Pflegers weder etwas zu borgen noch sich mit denselben sonst in ein Rechts« Aeschaft einzulassen.

Den 4. Juli 1326.

K. OberamtSgeri'chl^ Hufnagel.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. (Burgschaftsaufkünöigiing.) Auf Ansuchen der Erben des verstorbenen HirschwirihS Philipp Großmann von Halter, bach, werben diejenigen Gläubiger, gegen welche Großmann etwa Bürgschaft geleistet hat, hiemit aufgefordert, ihre dißfallsigen Ansprüche bei dem Walsengericht in Halter- bach binnen «15 Tagen um so gewisser gel» tend zu machen , als sonsten nach Ablauf die­se . Frist dessen Erben Sie ihnen jezt zur Seite flehenden Einreden Vorbehalten werden.

Den 5- Mi 1826-

K. Oberamksgrrfcht.

Hoffacker.

Oberamtsgericht Herrenberg.

Breitenholz , Oberamlsgerkchts Herrenberg. (Schuldenliquidation.) lie­ber das Vermbgen des Johann Georg Eip- per, Gemcinderaths zu Breitenholz , ist, im Fall kein Borg, hdcr Nachlaßverglcich erzielt »Verden kann, der Gannt oberamtS« gerichtlich erkannt, und wird deßhalb die Schuldenliquidation am

Freitag den 28> Juli ö. I. vorgenommen werden.

Die Gläubiger und Bürgen des Gemein« schuldners werden daher aufgefordert, an dem bestimmten Tag Morgens 8 Uhr auf dem RathhauS zu Breitenholz entweder in Per, son oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen oder auch ihre Forderungen durch schriftliche Recesse zu beweisen und sich zugleich über einen Borg - oder Nachlaßver­gleich zu erklären. Gegen die Nichterscheü nendm wirb am Ende der Liquidalionsver^