aßen und in den Aiternacht gesrin-
rhaltcn daher die ieseS Unfuges alle Mittel anzuwen. ^vlizeidiener und i»g ihrer Pflich- ten, und die ih- Ruhestörer ohne chen Strafen zu ^
eher diesem Auf- e leisten: so hat ! zu gewarten. !
K. Oberamt. !
Tübingen. j
den-Liquidation.) ! Martin Jenth von . Lberamtsgericht m I6len d. M^, j > zur Liquidation >iger und zurLluS» hie auf Septbr.
mtliche Gläubiger n gedachtem Tage Person oder durch te auf dem Nach- , scheinen und ihre Achte gehörig dar» »urch das am Ende cchende Präclusiv- varrigen ConcurS, m»
beramtSgericht, ! Hufnagel.
Nagold.
- Liquidationen.)
. Beschlusses soll hbcnannten AmtS- and bei einer sich langlichkeit, oder ^
- und Nachlaß-
Vergleichs durch Fertigung einer Schulden, Verweisung erledigt werden, daher denn zum Behuf der Richtigstellung des Passiv- Standes derselben die Schulden-Liquldativn, verbunden mit einem etwa erforderlichen Borg - und Nachlaß -Vergleichs- Versuch des Alt Johann Georg Schäfer, Bär. gers und TaglöhnerS zu Oberthalheim, Donnerstag den 1Z. Sept.z die — des Johannes Steimlc, gewesenen Schultheißen zu llnterthalheim, Montag den 19- Wepf. z die — des Nikolaus Klenk, Bürgers und Bauern zu Oberthalheim,
Donnerstag den 22. Sept.
Statt finde' o rd, und deswegen deren Glau, biger und Bürgen hiemit aufgefordert werben , an diesen Tagen jedesmal Vormittags 8^Uhr in dem WirthshauS zur Sonne zu Unterthalheim vor dem betreffenden Gemcm- derath entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder aber bis dahin schriftliche Recesse einzurei- chcn, widrigenfalls cs sich dieselben selbst zuzufchreibcn haben, wenn sie bei einer aus- sergerichtlichen zu Stand kommenden Der» Weisung -nicht berücksichtigt werden kdnnten, sondern mit ihren Forderungen an das, dem Gemeinschuldner etwa noch übrig bleibende Vermögen, verwiesen werden müßten. Len 17. August 1825-
Kdnigl. SberamtSgerichl.
Forstamt Altenstaig.
Altenstaig. (Hoizhauerlohns - Akkorde.) Bis Samstag den 27stea d. M. worben die Hoizhauerlohns-Akkorde abgeschlossen werden; wobei sich die Unternehmungslustigen und Fähigen Morgens 8 Uhr in der diesseitigen Canzlei einfinden mögen. Den 17. Aug. 1825.
K. Forstamt> Forstamtsverweser Liemin.
Stadtschultheißenamt Tübingen.
Folgende Verordnung deS Ministeriums des Innern vom 12 . Oclbr. 1824 wird zur Kenntniß des Publikums gebracht:
„Es ist zur Anzeige gekommen, daß, von Reisenden, und zwar namentlich von reisenden Handlungsdiencru, welche theils mit eigenen , theils mit Micthpferdcn zwcispän- nig fahren, Post-Hörner geführt und ge» blasen werden.
Da nun das Post-Horn zu den unterscheidenden Attributen der Post - Anstalt und der Gebrauch desselben zu den gusschließen, den Borrechten dieser Anstalt gehört, so sieht man sich veranlaßt, den Gebrauch des Post- Horns allen übrigen Reisende« wiederholt und bei Strafe Eines ReichSthalerS zu un» terfagen.
Zugleich werden sammtliche Polizei - Be» hdrden des Königreichs angewiesen , auf die Zuwiderhandelnden Acht zu haben, und sie neben Abnahme des Post-HornS zur gebüh, renden Strafe zu ziehen."
Tübingen den 13- Aug. 1825.
Stadtschultheißenamt.
T'ü b in g en. (Entwendete Pflanzen.) Lezte Woche wurden aus dem botanischen Garten fönende Pflanzen entwendet r (lässig, ocoickeutalis,
8ol»otia »psoiosa, lulipa sylvestris,
8empervivum oureum, kunios 6ranatuiu,
Hsrtousia speoiosL, kelsrKouium oäorstissimuM,
Zerium Oleanäsr,
(l^olamen europaeum, Alesembrvantksmum lieteropetalum^ prae;,ingue und bieolorunr;
8 Stücke schon tm Boden befindlicher Stecklinge von verschiedenen Pflanzen. ES wird demjenigen, welcher über diese« Diebstahl der Unterzeichneten Stelle Aus» kunft zu geben im Stande ist, die Der, schwiegenheit seines Namens und eine Belohnung von Eilf Gulden zugesichrrt.
Den 22. Aug. 1825.
Garten «Dircction.
Tübingen. (Nochmalige Subhasta» tion der Stadtschreiberei - Bewohnung.) Da dir Oberamts - Versammlung eine noch-