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Bezirk Rottenöurg vorZerückt ist, benutze werden kann. Es werden daher die Oktö- vorstande angewiesen, den Pfarrämtern mit den allenfalls nöthigen Notizen an Händen zu gehen und ihnen die Nachricht mirzuthei. len, daß von den altern BevdlkerungS Ta­bellen , welche ohne Zweifel hiebei angewen- h'et werden können, eine Anzahl noch bei der Stadtschreibrrci vorhanden sev und jedes Pfarramt zwei gedruckte Exemplare davon ablangen lasten kdnne.

Den 1§. August 1825.

K. Lberamt.

Entwurf

zu einer besonder« Eevölkenmgs - Tabelle für

das Oberamt Nottenburg

1.) Sammtliche Rubriken nach der gegen­wärtigen Form..

L.) Sodann als Zusätze:

a.) davon sind abwesend,

L.) dazu kommen Fremde, c.) Zahl der Ortsanwesenöen. ä.) Unter den Ortsangehörigen befin­den sich:

1) In Hinsicht auf bürgerliche Verhältnisse s) Adeliche,

1>) Nichtadeliche;

L) Nach kirchlichen Verhältnissen a) Evangelisch-Lutherische., ch) Reformirte, v) Katholische, ä) von andern christlichen ^ Religions-Parthiett, e) Juden.

e.) Anzahl der Ehen.

Bemerkung: Nach allen einzelnen Parzellen- einer jeden Gemeinde»

Oberamt Nagold.

Nago ld. (An die Orts-Vorsteher.) Es ist bei Oberamt die Klage vorgebracht worden, daß in den meisten Orten des hiesi, gen Oberamts - Bezirkes der Unfug herr­sche, - von -en ledigen MannSpersonkn

zur Nachtzeit auf den Straßen und in den Wirthshaufern oft bis Mitternacht gesun­gen und gelärmt werde.

Die Orts. Vorsteher erhalten daher die Weisung: zu Abstellung dieses Unfuges alle ihnen zu Gebot stehenden Mittel anzuwen. den; insbesondere die Polizeidiener und Schaarwachter zu Erfüllung ihrer Pflich­ten mit -strenge anzuhakten, und die ih- nen angezeigt werdende Ruhestörer ohne Nachsicht mit den gesezlichen Strafen zu belegen.

Sollte ein Orts-Vorsteher diesem Auf­träge nicht gehörige Folge leisten: so hat derselbe strenge Ahndung zu gewarten. Den 20. August 1325.

K. Obcramt.

Oörramtögericht Tübingen.

Tübingen. (Schulden - Liquidation.) lieber das Vermdgen des Martin Jenth von Weilheim hat das Kdnigl. Lberamtsgericht dahier, durch Decret vom I6ten d. M-, den ConcurS erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Aus­führung ihrer Vorzugsrechte auf Freitag den zo. Septbr.

Termin angesetzt.

Es werden daher sammtliche Gläubiger des Jenth ausgefordert, an gedachtem Tage Nachmittags 2 Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte auf dem Rath­hause in Weilheim zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig dar» zuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auSzusprcchende Präclusiv- Erkenntniß von der gegenwärtigen ConcurS, maste ausgeschlossen werden»

Den 16. Aug. 1825-.

K. Lberamtsgericht, Hufnagel.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. Schulden - Liquidationen.) Zufolge oberamtsgerichtl. Beschlusses soll das Schuldenwesen der nachbcnannten AmtS- angehbrigen untersucht, und bei einer sich zeigenden Vermögens-Zulänglichkeit, oder eines entstehenden Borg - und Nachlaß-