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Es werden daher fämrntlichs Glaubte ger des Bürker aufgefordert, an gedachtem Tage früh ö Uhr, in Person oder durch hin» länglich Bevollmächtigte, deren Benennung, wenn mit den erforderlichen Documenten und mit der nvthigen Instruction eine ge, richllich beglaubigte, förmliche Vollmacht eingeschicktwird, auch dem OberamtSgerichte überlassen werden kann, in dem Schultheißen- hause zu Weilheim zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig dar» zuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechende Prä, clusivErkennttliß von der gegenwärtigen Concursmasse ausgeschlossen werden»

Den 23. Juli 1ö25»

K. Oberamtsgericht.

Hufnagel,

Tu bi n g en. (Schulden-Liquidation.) Ueber das Vermögen dcS verstorbenen Joh. Michael Wagner, von Gönningen, hat das Königs. Oberamtsgericht dahier, durch Decret vom 20. Juli d. I., den ConcurS erkannt, und zur Liquidation der Forde­rungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf

Wamstag den 20. Aug. d. I» Termin anaesezt.

Es werden daher fämrntliche Gläubi­ger des Wagner aufgefordert, an gedach­tem Tage früh 8 Uhr, in Person oder durch­hinlänglich Bevollmächtigte, deren Benen­nung, wenn mit den erforderlichen Docu­menten und mit der nöihigen Instruction »ine gerichtlich beglaubigte, förmliche Voll- mackt Ungeschickt wird, auch dem Ober« amlsgerichte überlassen werden kann, auf dem Rathhaus in Gönningen zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte ge» hörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv - Erkenntniß von der gegenwärti­gen Concursmasse ausgeschlossen werden.

Den 26. Juli 1625.

K. Oberamtsgericht.

Hufnagel.

Oberamtsgericht Horb.

Horb. ( Schulden « Liquidation. ) An nachstehenden Ganntfachen, wird die Schul­

den-Liquibation verbunden mit einem Borg­oder Nachlaß-Vergleichs-Versuch, an den beigesezten Tagen, je Morgens 6 Uhr auf dem RathhauS des Wohnorts eines jeden Schuldners vorgenomme» werden, und zwar:

1) deS Andreas Rümmele, Bürger und Schuhmachers von Horb:

Donnerstag den 15. Septbr. d. I.

2) weil. StanislauS AngsterS Wittwe von Gündringen:

Dienstag den 20. Septbr. d. I.

Z) Franz Brenner, Stricker von Re- xingen:

Donnerstag den 22. Septbr. d. A.

Sämmtliche Gläubiger dieser Schuld­sleute und deren Bürgen werden daher, unter Androhung des sogleich am Ende je­der Verhandlung erfolgenden Ausschlusses, hicmit öffentlich vorgeladen, ihre Forde­rungen im anberaumten Termin, persön­lich oder durch gehörig Bevollmächtigte, einzuklagen, auch hinsichtlich eines Borg- ober Nachlaß« Vergleichs sich zu erklären, widrigenfalls sie der Mehrheit der Gläu­biger ihrer Kathegorie beistimmend ange­nommen werden.

Den 2y. Juli 1825.

K. OSeramts-Gericht für den Vorstand der prov. Aktuar Herrmann.

Cameralamt Reuthin.

Reuthin. (Bau-Akkord.) Die Er­bauung einer neuen Cameral--Amts - Woh­nung zu Reuthin sammt Waschhaus, ist nun gnävigst genehmigt, und es betragen nach dem Ueberschiag die Kosten der Arbeiten für den

Maurer » . 5,246 fl. 27 kr.

Steinhauer . . 1,158 fl. 44 kr.

Gipser und Bestecher 495 fl.

Zimmermann (ohne die Anschaffung u.

Beifuhr deS tan» nencn HvlzeS)

Schreiner Anstreicher Glaser .

1,875 ff.

1,04o fl. SZ7 fl.

5 kr.

40 kr. 16 kr.

285 fl. 48 kr.