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Zn t e l l i g e n z § B l a L t

für die Overamts - Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramrn'schen Buchdruckerei,

Nro. 6z. Montag den 8. August 1325.

l. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

1l. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. (Schulden - Liquidation.) Ueber daS Vermögen deS Jung Gottlieb Karrer, Weingärtners von Tübingen, hat das Konigl. Oberamtsgericht dahier, durch Decret vom 1,1. Juli d. I., den ConcurS erkannt und zur Liquidation der Forderun­gen der Gläubiger und zur Ausführung ehe rer Vorzugsrechte auf

Freitag den 26. August d. I.

Termin angesezt.

ES werden daher sämmtliche Gläubiger des Karrer aufgesordert, an gedachtem Tage^Nachmittags 2 Uhr, in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, deren Benennung, wenn mit den erforderlichen Dokumenten und mit der nöthigen Jnstruk- tion eine gerichtlich beglaubigte, förmliche Vollmacht eingeschickt wird, auch dem Oberamtsgerichte überlassen werden kann, in der Oberamtsgerichts - Kanzlei zu erschein nen und.ihre Forderungen und deren Reckte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch daS am Ende der Verhandlung auszu- sprechende Präclusiv- Erkenntniß von der gegenwärtigen ConcurSmasse ausgeschlos. sen werden.

Den 23. Juli 182S.

K. Oberamtsgericht, Hufnagel.

Tübingen. (Schulden-Liquidation.) Ueber daS- Vermögen des Schuhmachers

Jacob Dietrich, von Tübingen, ha, daS Königl. Oberamtsgerichr dahier durch De­kret vom 11. Juli d. I. denConcurs erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vor­zugsrechte auf

Freitag den 2. Sept. d. I.

Termin angesetzt.

ES werden daher sämmtliche Gläubiger d«S Dietrich qufgefordert, an gedachtem Tag« Nachmittags 2 Uhr, in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, deren Benennunng, wenn mit den erforderlichen Dokumenten und mit der nöthigen Instruk­tion eine gerichtlich beglaubigte, förmliche Vollmacht eingeschickt wird, auch dem Ober­amtsgerichte überlassen werden kann, in derOberamtS-Gerichts-Kanzlei zu erschei­nen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechen­de Präclustv < Erkenntniß von der gegenwär, tigen ConcurSmasse ausgeschlossen werden.

Den 23. Juli 1ö25.

K. Oberamtsgericht, Hufnagel.

Tübingen. (Schulden-Liquidation.) Ueber daS Vermögen deS Johann Georg Bürker, von Weilheim, hat daS Königliche OberamtSgericht dahier, durch Decret vom 11. Juli d. I., den Concurs erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläu­biger und zur Ausführung ihrer Vorzugs, rechte auf

Montag den 2S. Aug. d. I. Termin angesezt.