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Zn t e l l i g e n z § B l a L t
für die Overamts - Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramrn'schen Buchdruckerei,
Nro. 6z. Montag den 8. August 1325.
l. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
1l. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. (Schulden - Liquidation.) Ueber daS Vermögen deS Jung Gottlieb Karrer, Weingärtners von Tübingen, hat das Konigl. Oberamtsgericht dahier, durch Decret vom 1,1. Juli d. I., den ConcurS erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ehe rer Vorzugsrechte auf
Freitag den 26. August d. I.
Termin angesezt.
ES werden daher sämmtliche Gläubiger des Karrer aufgesordert, an gedachtem Tage^Nachmittags 2 Uhr, in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, deren Benennung, wenn mit den erforderlichen Dokumenten und mit der nöthigen Jnstruk- tion eine gerichtlich beglaubigte, förmliche Vollmacht eingeschickt wird, auch dem Oberamtsgerichte überlassen werden kann, in der Oberamtsgerichts - Kanzlei zu erschein nen und.ihre Forderungen und deren Reckte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch daS am Ende der Verhandlung auszu- sprechende Präclusiv- Erkenntniß von der gegenwärtigen ConcurSmasse ausgeschlos. sen werden.
Den 23. Juli 182S.
K. Oberamtsgericht, Hufnagel.
Tübingen. (Schulden-Liquidation.) Ueber daS- Vermögen des Schuhmachers
Jacob Dietrich, von Tübingen, ha, daS Königl. Oberamtsgerichr dahier durch Dekret vom 11. Juli d. I. denConcurs erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf
Freitag den 2. Sept. d. I.
Termin angesetzt.
ES werden daher sämmtliche Gläubiger d«S Dietrich qufgefordert, an gedachtem Tag« Nachmittags 2 Uhr, in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, deren Benennunng, wenn mit den erforderlichen Dokumenten und mit der nöthigen Instruktion eine gerichtlich beglaubigte, förmliche Vollmacht eingeschickt wird, auch dem Oberamtsgerichte überlassen werden kann, in derOberamtS-Gerichts-Kanzlei zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechende Präclustv < Erkenntniß von der gegenwär, tigen ConcurSmasse ausgeschlossen werden.
Den 23. Juli 1ö25.
K. Oberamtsgericht, Hufnagel.
Tübingen. (Schulden-Liquidation.) Ueber daS Vermögen deS Johann Georg Bürker, von Weilheim, hat daS Königliche OberamtSgericht dahier, durch Decret vom 11. Juli d. I., den Concurs erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugs, rechte auf
Montag den 2S. Aug. d. I. Termin angesezt.