552
Oberamt Reutlingen.
Pfullingen, OberamtS Neuttlingen. (Nachfrage nach einem Vermißten.) Der Müller Joh. Georg Epple, von Pfullin- gen, hat fick am io. d. M. unter dem Bore geben von Haus entfernt, daß er in Her» rrnberg eine Schuld heimzahlen wollte, zu welchem Ende er — ZOO fl. baares Geld mit sich genommen hat. Da derselbe-chis itzt noch nicht zurückgekehrt ist, auch wahrend dieser Zeit gar nicht in Herrenberg gewe» sen seyn soll, so werden sammtliche Polizei- Behörden, welche von diesem Menschen etwas in Erfahrung bringen, geziemend er, sucht, deßfallsige Nachricht hieher gelangen zu lassen.
Derselbe ist 26 Jahre alt, 5' S" groß, hat ein rundes Gesicht, blaue Augen, und ist auch daran kennbar, daß er schnell und in ausländischem Dialekte spricht. Seine Kleidung bestund bei seiner Entfernung in einem blauen Uebrrrock, gelber Pique- Weste, langen blauen Beinkleidern, Stiefeln und einem runden Hut, auch hatte er einen blau-tuchenen Frack bei sich, den er gewöhnlich unter dem Ueberrvck trägt.
Neuttlingen, den 20. Juli 1L25.
K. Oberamt.
Wäkherlin.
Stadtschulcherßenamt Tübingen.
Tübingen. Wer nach dem 1. Juli «inen Hund anschafft, oder die Zahl seiner Hunde vermehrt, hat nach dem Gesetze in Betreff der Abgabe von den Hunden ü. ä. 16. Juli ltzi4, innerhalb 14 Tagen dem Ortsvorsteher die Anzeige zu machen, und vom nächsten Quartal an die Abgabe zu entrichten.
Derjenige, welcher diese Anzeige unterläßt, hat den doppelten Betrag der Jahrs- Abgabe zu bezahlen.
Den 22. Juli 1Ü23.
Stadtschultheißenamt.
Tübingen. Aus Anlaß oberamtlicher Verfügung wird die, Verordnung in Betreff der Klauenseuche bei den Schaafen
vom 16. Mer; 1821 wiederholt bekannt gemacht, und den Schaafhaltern empfohlen.
Den 16. Juli 1825.
Stadtschultheißenamt und Stadtrath.
Belehrung über die Klauenseuche der Schaafeund hierauf sich beziehende Anordnung.
Mit dem Jahr 1814 hat sich besonders unter den feinwolligten Schaafen eine früher in Frankreich bekannt gewordene Krankheit auch in Deutschland allgemeiner gezeigt, die sogenannte Klauenseuche. Im Jahr 1816 wurden die den günstigsten Erfolg leistenden einfachen-Heilmittel dagegen öffentlich bekannt gemacht, aber wie die Erfahrung zeigte, nicht immer oder zeitgemäß angewandt. Um alle Schaafbesitzer über diesen Gegenstand in Kenntmß zu setzen, und das aus demselben entspringende Nachtheilige möglichst zu entfernen, wird daher fvlgendeDelchrung und Anordnung gegeben.
Während der Wintcrmvnate, wenn die Schaafe bei vielem Stall - Aufenthalte nasse Stellen öfters zu betreten, oder darin zu Verweilen haben, bemerkt man, daß sie einen oder mehrere Füße schonenö, oder kaum auffttzend lahm gehen. Wird man dies sogleich gewahr, so findet man die Klauen des ergriffenen Fußes ungewöhnlich warm; diese Warme verliert sich bei fortdauernder erhöhter Empfindlichkeit; untersucht man die Klauen genauer, so findet man dieselben mehr und minder angeschwollen, und bei dem Druck auf die hornigrcn Thcile sowohl der Wände als der Sohlen , Strahlen und Ballen, eins Schmerz äußernde Stelle, die häufig sich schon durch eine veränderte Farbe auszeichnet. Ist der Sitz deö Nebels in den weichen untern Horntheilen, so werden diese allmählig abgestvßen, und die Heilung erfolgt öfters von selbst in io — 14 Tagen; ist er unter den fester» Wanden, so werden die blutreichen empfindlichen Theile immer mehr krankhaft ergriffen, und nicht selten wird bei mangelnder Hülfe das Organ der Hornbildung, der Saum, verletzt, und die ganze Klaue geht mit diesem verloren.