ober nach Ablauf desselben und ohne daß der Posten in das vorbemerkte Rest -Ver. zeichniß ausgenommen ist, so wird der schuldige Theil in die geeignete Strafe verfallt werden.

Den io. Mai 1825.

K. Oberamt.

Rottenburg. (An die Orts.Vor­steher.) Die Kbnigl. Kreis . Regierung verlangt zu wissen, welchen Erfolg seit 6

Jahren die Verordnung in Betreff der Be­förderung des Hopfenbaucs vom 23 . Januar I8l9 (Regierungsblatt Seite Zg.) gehabt habe.

Sammtliche Orts-Vorsteher des hiesi­gen Oberamts haben binnen z Lagen hier­über tabellarischen Bericht nach dem hier unten vorgeschriebenen Formular an da- Lberamt zu erstatten.

Den 9 . Mai 1825.

K. Oberamt.

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Oberamtsgeri cht Nagold.

Nagold. Der vormalige und entwi- chene Forst-Cassier Erhard von Altenstaig hat sich des früher« Aufrufs ohnerachtet noch nicht gestellt, um über dlr^ei der Statt gehabten Schulden-Liquidation ge­gen ihn gemachten Forderungen sich zu erklären. Es wird daher solcher wiederholt aufgefvrdert, sich binnen dem ihm hiemit anberaumenden Termin von 90 Tagen zu stellen, wenn die gegen ihn eingeklagten Forderungen nicht für liquid angenommen und er aller seiner ihm etwa zur Seite

stehenden Exceptionen für verlustig erklärt werden solle.

Den 5 . Mat 1825.

K. Oberamtsgericht.

Hvffack er.

Tübingeu. (Schuldenliquidation.) In Folge oberamtsgerichtlichen Beschlusses vom 18- d. M. werden hiemit die Glaubt, ger des Christoph Stahle, Kuhhirten von hier, über dessen Vermögen der Gannt er. kannt worden ist, aufgefordert, zur Schul, denliquidation und zum Versuch eines Borg, oder Nachlaß-Vergleichs am