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Nagold. (Schulden Liquidation.) Wenn mit den Gläubigern von Gottlieb Friedrich Maier, Schulmeister zu Effringen, kein Borg-, oder Nachlaß-Vergleich erzielt werden kann, so ist auf diesen Fall be­reits der Gaunt über besten verschulde-es Vermögen eventuel erkannt, und beßwr» qen auf

Samstag den 25. April Vie Schulden-Liquidation angeordnet.

Dessen Gläubiger werden daher auf« gefordert, an obigem Tag Morgens g Uhr auf dem Rathhaus zu Effringen, entweder in Person oder durch rechtlich Bevollmäch­tigte, zu erscheinen und ihre Forderungen Lurch verlegende Original - Schulddoku-- mente zu beweisen.

Leisten sie diesem Aufruf keine Folge, oder senden auch zuvor keine schriftlichen Necesse ein; so haben sie, wenn ein Ver­gleich zu Stande kommt, sich es sechsten beizumestcn, wenn ihre nachkommcnden Forderungen nicht mehr kbnnen berücke sichtig' werden; und kommt kein Vergleich zu Stande, so, werden sie durch den nach sem, Beschluß dieser Verhandlung auszu­sprechenden Präclufiv »Bescheid, mit wel­chem nach Möglichkeit auch die Eröffnung des Prioriläts - Erkenntnisses und des Ver- weisungS Projects verbunden werden w>rd, ausgeschlossen werden.

Den 2-4. März 1825.

K. Oberamtsgericht.

Hoffacker.

Cameralamt Lusmau..

Lustnau, Pfrondrf. (Verleihung einer SHaafwaide und Pferch-Gerechtig­keit.) Die Unterzeichnete Stelle wird höhe­rer -L'isung zu Folge bis

Dienstag den 12- April d. I. Morgens-Uhr, auf dem Rakhhause in Pfrondorf, die dem Staate auf Pfrondorfer Markung zustehende Schaafwaide und Pferch-Gerechtigkeit auf einen oder mehrere Jahrgänge mi öffentlichen An.f- streiche verleihen.

Den 29« März 1825-

K. Cameralamr.

Stadtschultheißenamt Tübingen.

Tübingen. Der Stadkrath hat sich veranlaßt gesehen das Verbot, daß keine Gänse und Enken auf den Straßen herum­laufen sollen, dahin zu beschränken, daß das Umherlausen dieser Thiere in der untern Stadt gestattet s-pn solle und die Ammer als Gränze zu betrachten sen., Im übrigen bleibt das Verbot bep Kräften.

Den 51. Marz 1825.

Stadlschulthetß.'namt.

Tübingen. (Wvchcnmarkt.) Don Seite des StadtratheS hat man sich zu mehrerer Unterjcüzung des Verkehrs ln der hiesigen Stadt bewogen gefunden, in Zukunft wenn auf den Freitag, als ge­wöhnlicher Wcchenmarr.'tag, ein Feiertag fällt , diesen Wvchenmarkt auf den nächst- vorhergehenden Mittwoch zu verlegen, was htemit bekannt gemacht wird.

Den 26. Marz 1825. .

Stadkrath.

Tübingen. (Speis-Akkord.) Auf nächst Georgt geht der Akkord über di» Speisung der Hospitaliten zu Ende, und es wird solche wieder auf drei Jahre im öffentlichen Abstreich in Akkord gegeben werden. Die Liebhaber cdunen sich am Dienstag den 5 . April d. I. Morgens s Uhr auf dem Rqthhaufe vor