Derhältniß stehende Belohnung aus der betheiligtrn Geaneinde - oder Stiftungs- Pflege zukommen ließen.. daß man e- daher gerne sehen würde, wenn sie hierauf baldigen Bedacht nahmen.
Auf befondern Befehl.
Die Kdnigl. gemeinschaftlichen Dberamrer.
II. Besondere Amtliche Verfügungen- Oberamt Rottenburg.
Rottenburg. (Die Eröffnung der Fohlen, Waide betreffend.) Die — von der disseitigen Amts - Kbrperschaft im vorigen Jahre auf dem Farrenberg bei Thalheim tn der Steinlach eingerichtete Fohlen-Waide wird dieses Jahr zu Anfang des Monats Mai erdffnet und der Tag, an welchem die Fohlen dort einzutrcffen haben,, noch besonders dffentlich bekannt gemacht werden. Vorläufig wird zur Kenntniß gebracht, daß an der disseitigen Fohlenanstalt nicht nur die Angehörigen des hiesigen Oberamtes sondern alle und fede.Würtem- berger Theil nehmen dürfen.
Für die Unterbringung der Fohlen zur Nachtzeit und bei nasser und rauher Wit- terung ist ein 200 Schuh langes und. 40 Schuh breites Fohlen-Gebäude aufgeführt,, worin eine geräumige gepflasterte Stallung, einige kleinere Gelasse für kranke schwache und bösartige Fohlen und ein heizbares Zimmer für den Aufseher und die Hirtem eingerichtet sind. Zunächst am Fohienstalt entspringt eine Bronnen - Quelle, die hinreichendes und gesundes Wasser liefert, wel« ches in 4 eichene Trbgr geleitet wird. Am Fohlensiall ist ein geräumiger Plaz mit Schranken eingemacht, auf dem sich die Fohlen auch bei schlechter Witterung ohne Gefahr für ihre Gesundheit bewegen
kbnnen und der zugleich auch für kranke Fohlen zur Waide dient. Rur wenige Minuten von dem Fohlen - Gebäude ent, fernt befindet sich die Waide, welche ganz eben liegt, beinahe 200 Morgen groß ist und auf der etlich und 70 große Buchen und mehrere Gesträuche stehen, die bei nasser Witterung und großer Htze den Fohlen zum Schutz dienen. Auf dem Waid- Plaz wächst sehr gesundes und nahrhaftes Futter und es kbnnen dort immer 80 — 100 Fohlen hinreichende Nahrung finden. Der Waid Plaz ist in A Distrikte abgctheilt und 50 Morgen sind mit Stein-Klee angebaut, um während der gangen Waide- Zeit stets- grünes Futter zu haben. Ein Aufseher hat für das Reinigen der Fohlen und Stallungen zu sorgen, über die 2 Hirten Aussicht zu führen, die kranken Fohlen zu pflegen, das dürre Futter zu- zubereilen und für die vorschriftsmäßige Fütterung im Stalle zu haften. Je lan- ger die Nächte werden, in desto größeren Portionen wird Heu, kurzes Futter, Ha, der re. gefüttert und derselbe Fall tritt em' wenn dflers gar nicht oder im Spät- Som, mer nur einige Stunden ausgesahren werden kann.
Die ganze Anstalt, leitet eine — von der Amtsverfammlung gewählte Commis» sion, welcher der Lberamts - Lhicrarzt beigegeben ist, der regelmäßig wöchentlich A mal die Waide besuchen, die kranken Fohlen behandeln und über die Erfüllung der Dienstpflichten des Personals beson»
. derS wachen muß. In dem nahe gelegenen Marktflecken Mdssingen befindet sich eine Apotheke, welche die Arzneien abgiebt.
Das Waidgeld beträgt für den Jahr, gang 1825.