einem Gl'ocklein versehen, durch den Eigen- thümer oder sonst durch eine sichere Person auf den Waidplaz gebracht und dort wieder abgehvlt werden.
lieber sämmtliche Fohlen wird eine genaue Rationalliste angelegt und darinn .der Werth des Fohlen, welchen 6 unpartheii- sche und sachkundige Männer festsezen, eingetragen. Jeder Fohlenbeflzer erhalt bei Ueberbabe seines ThierS eine gedruckte Lesche nigung. Auf die Waide werden nur Stullen und Wolachen, Fohlen und Saughengst Fohlen angenommen, leztere aber nur unter der Bedingung, daß sich der Eigenthümer die Zurückgabe des Fohlen, wenn sich während der Waidezeit ein BegattungS-Trieb zeigen würde, gefallen lassen muß.
Wer sein Fohlen der diffeitigen An, sialt anvertrauen will, hat sich längstens bis zum 25 ten Aprll d. I. entweder bei der unterzeichnetenStelle oder bei dem Untsrfbr- ster Conradi in Mdssingen mündlich oder schriftlich zu melden.
Den 21- Marz 1825. K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. (Schuldenliquldation.') lieber das Vermögen des Johann Martin Kemmler, Bürgers, MezgerS und Händlers zu Gbnningen, hat das Königliche Oberamtsgericht Tübingen durch Decret vom 15. dieß den Concurs erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Glau, biger und zur Ausführung ihrer Vorzugs, Rechte auf
Samstag den 16. Aprll d. I. Termin angesezt.
Es haben daher sämmtliche Gläubiger an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr in Person oder durch hinlänglich Mvollmäch, tigtr auf dem Rathhaus in Gbnningen zu
"^scheinen, um ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv-Erkenntniß von der gegenwärtigen ConcurS-Masse auSge, schlossen werden.
Den 21. März 1825.
K. Oberamtsgericht.
Tübingen. ( Schuldenliquidation.) Ueber das Vermögen des Jung Johann Georg Haubensack, MezgerS, Bürgers und Händlers zu Gbnningen, hat das König!. Oberamtsgericht Tübingen durch Decret vom 15 . dieß den Concurs erkannt- und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vor, zugs-Rechte auf
Freitag den 15. April d. I.
Termin angesezt.
Es haben daher sämmtliche Gläubiger an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte auf dem Nathhause in Gbnningen zu erscheinen, und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun , widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv-. Erkenntniß von der gegenwärtigen CopcurS-"Masse ausgeschlossen werden.
Den 21. März 1825.
K. Oberamtsgericht.
Tübingen. (Schuldenliquidation.) Uebsr das Vermögen des verstsrbenenJohann Georg Reiber, Hans Martins Sohns, gewesenen Bürgers und Händlers zu Gbnningen, hat das Kdnigl. Oberamtsgericht Tübin, gen , durch Decret vom 9 . Juli 1824. den Concurs erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Au», führung ihrer Vorzugsrechte auf
Samstag den 2Z. April d. I. Termin angesezt.